Deutsche Finance klagt gegen Bayerische Versorgungskammer

01.09.2026

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Die Deutsche Finance America LLC und die DF Deutsche Finance Holding AG (zusammen „Deutsche Finance Group“) haben beim Superior Court des US-Bundesstaates Delaware Klage gegen die Bayerische Versorgungskammer (BVK), Deutschlands größte öffentlich-rechtliche Versorgungsgruppe, eingereicht.

Mit der Klage machen die Kläger geltend, dass die BVK durch aus ihrer Sicht falsche und geschäftsschädigende Darstellungen der Deutsche Finance Group die Verantwortung für Verluste des US-Immobilienportfolios zugeschrieben habe, die nach Darstellung der Klageschrift durch Entscheidungen und Unterlassungen der BVK selbst mitverursacht worden seien.

Die Klage stützt sich auf fünf Klagegründe: Vertragsverletzung, Verleumdung (Defamation), unlautere Geschäftspraktiken nach dem Delaware Deceptive Trade Practices Act, rechtswidriger Eingriff in bestehende Verträge sowie rechtswidriger Eingriff in künftige Geschäftsbeziehungen.

Die BVK verwaltet Versorgungskapital für rund 2,8 Millionen Versicherte in Deutschland. Die BVK verwaltet Versorgungskapital für rund 2,8 Millionen Versicherte in Deutschland. Der Klageschrift zufolge investierte sie seit mehr als einem Jahrzehnt knapp 2 Milliarden US-Dollar in US-Immobilien mit Projekten in Kalifornien, Illinois, Florida und New York. Die Deutsche Finance Group war dabei als Asset Manager eingebunden. Die BVK habe die Rolle eines passiven institutionellen Investors regelmäßig überschritten. Sie habe die Objekte ausgewählt, Investitionen genehmigt, Gebühren verhandelt und Vermietungs-, Finanzierungs- und Preisentscheidungen bis auf die Ebene einzelner Objekte gesteuert.

Anschließend habe die BVK die Deutsche Finance Group und die unabhängigen Fondsmanager angewiesen, die von ihr getroffenen Entscheidungen umzusetzen.

Als sich die US-Gewerbeimmobilienmärkte ab 2020 abschwächten, seien nach Darstellung der Klage erforderliche Budgets, Finanzierungen und Mietverträge aufgrund der praktizierten Entscheidungsstrukturen von Freigaben beziehungsweise Kapitalbereitstellungen der BVK abhängig gewesen. Notwendige Entscheidungen seien wiederholt ausgeblieben oder verzögert worden. Die Klage schätzt die möglichen Gesamtverluste über die BVK-Beteiligungen hinweg auf bis zu rund 853 Millionen Euro (988 Millionen US-Dollar) und macht geltend, dass Entscheidungen und Unterlassungen der BVK hierzu wesentlich beigetragen hätten. Statt diese Verantwortung zu übernehmen, habe die BVK gegenüber einflussreichen deutschen Medien, deutschen Aufsichtsbehörden, dem Bayerischen Landtag und den eigenen Versicherten ein unzutreffendes Bild vermittelt. Danach habe die Deutsche Finance Group und nicht die BVK die betreffenden Investments ausgewählt und sei für die entstandenen Verluste verantwortlich.

Die Klageschrift beschreibt zudem, wie die BVK ihre wirtschaftliche Position gegenüber der Deutsche Finance Group einsetzte. Im Dezember 2025 habe sie verlangt, dass die Deutsche Finance Group ihre Managementrolle bei der Transamerica Pyramid in San Francisco „mit sofortiger Wirkung und ohne jede Ausgleichszahlung“ aufgibt. Anschließend habe sie nach Darstellung der Klage die Zahlung von mehr als 31 Millionen US-Dollar an vertraglich garantierten Gebühren verweigert, während an einen Co-Manager desselben Projekts auf Grundlage einer identischen Vertragsklausel mehr als 45 Millionen US-Dollar an vergleichbaren Gebühren gezahlt worden seien.

Die Deutsche Finance Group verlangt Schadensersatz (Compensatory Damages), dessen Höhe in einem Geschworenenverfahren (Jury Trial) festzustellen ist. Sie wird in dem Verfahren von der US-Kanzlei Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan, LLP vertreten. (fw)