Diese Corona-Hilfen hat die GroKo beschlossen

24.04.2020

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Am Mittwochabend hat die Große Koalition weitere Corona-Hilfen beschlossen, die vor allem Unternehmen und Gastronomiebetriebe unter die Arme greifen sollen. Zudem sollen Schulen beim digitalen Unterricht unterstützt werden. Die ARAG informiert über die konkreten Maßnahmen.

Mehr Kurzarbeitergeld

Normalerweise haben Arbeitnehmer, die sich in Kurzarbeit befinden, Anspruch auf 60 % des ausfallenden Nettogehalts. Wenn Kinder im Haushalt leben, ersetzt die Bundesagentur für Arbeit 67 % des wegfallenden Nettogehaltes. Wegen der Corona-Krise ist die Zahl der Unternehmen, die Kurzarbeit angemeldet haben deutlich höher als vorher: So betrug deren Zahl laut Statista am 13. April ca. 725.000 und damit deutlich mehr als im Dezember, als es noch ca. 1.700 Unternehmen waren. Nun hat der Koalitionsausschuss von Union und SPD beim Kurzarbeitergeld nachgebessert. So sollen Arbeitnehmer, deren Arbeitszeit um mindestens 50 % reduziert wurde, ab dem vierten Bezugsmonat 70 % ihres Nettolohns erhalten, bei Kindern im Haushalt 77 %. Ab dem siebten Bezugsmonat erhalten Sie dann 80 % bzw. 87 %. Diese Regelung ist bis Ende des Jahres gültig. Zudem soll ab 1. Mai Arbeitnehmern in Kurzarbeit möglich sein, mehr Geld nebenher zu verdienen, ohne Abzüge befürchten zu müssen.

Längere Zahlung von ALG I

Bislang haben Arbeitnehmer, die innerhalb der vergangenen 30 Monate mindestens 12 Monate lang gearbeitet und in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Dieses wird bislang für 12 Monate gezahlt. Im Rahmen des aktuellen Corona-Paketes wurden nun beschlossen, dass die Zahlungen um drei Monate verlängert werden, wenn der ALG-Anspruch normalerweise zwischen dem 1. Mai und dem 31. Dezember enden würde.

Wie Gastronomie und Schüler gefördert werden sollen, erfahren Sie auf Seite 2