Verfahrenskomplex Signa: Anklage gegen René Benko
15.07.2025

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Die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien erhebt im Verfahrenskomplex Signa erstmals Anklage, und zwar gegen René Benko wegen betrügerischer Krida (betrügerische oder grob fahrlässige Herbeiführung einer Zahlungsunfähigkeit). Eine entsprechende Anklageschrift wurde beim Landesgericht Innsbruck eingebracht.
Die Staatsanwaltschaft wirft René Benko vor, im Rahmen seiner Insolvenz als Einzelunternehmer die Befriedigung von Gläubigerforderungen verhindert bzw. geschmälert zu haben, indem er Vermögenswerte beiseitegeschafft haben soll.
Laut offizieller Erklärung betrifft dies eine Miet- und Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von rund 360.000 Euro für die Anmietung eines Hauses, die wirtschaftlich und sachlich unvertretbar war, sowie eine Schenkung von 300.000 Euro an Angehörige; beides bereits unter dem Eindruck zunehmender Zahlungsschwierigkeiten und einer absehbaren Konkurseröffnung.
Der anklagegegenständliche Schadensbetrag beläuft sich damit auf rund 660.000 Euro. Der Strafrahmen beträgt ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe. Die Anklage sei Teil des Verfahrenskomplexes Signa, so die Anwaltschaft in Wien. (fw)

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