Diese Versicherungen sind für Studierende wichtig

08.09.2026

Foto: © Vasyl - stock.adobe.com

Das Wintersemester rückt näher und viele junge Menschen starten ins Studium. Der neue Lebensabschnitt bringt zahlreiche organisatorische und finanzielle Herausforderungen mit sich. Auch der richtige Versicherungsschutz sollte dabei nicht außer Acht gelassen werden. Eine Krankenversicherung ist ohnehin Pflicht. „Studierende sollten sich in erster Linie gegen die finanziellen Folgen der privaten Haftpflicht und des Arbeitskraftverlusts absichern“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss.

Während des Studiums kann man sich beitragsfrei über die Krankenkasse der Eltern versichern. Die Familienversicherung ist grundsätzlich bis zum vollendeten 25. Lebensjahr möglich. Das regelmäßige Gesamteinkommen darf monatlich allerdings nicht höher als 565 Euro (2026) sein. Wird es ausschließlich durch eine geringfügige Beschäftigung erzielt, liegt die monatliche Grenze bei 603 Euro (2026). Mit einem Einkommen über dieser Grenze oder wenn die Eltern privat krankenversichert sind, müssen sich Studierende selbst versichern. „Das ist entweder in der beitragspflichtigen Krankenversicherung der Studenten – kurz KVdS – möglich oder über eine private Krankenversicherung“, sagt Boss. Eine private Krankenversicherung kann für Studierende unter zwei Bedingungen sinnvoll sein: Sie ist wegen des Beihilfeanspruchs der Eltern als private Restkostenversicherung möglich und das Studium endet vor dem 25. Geburtstag.

Die Privathaftpflichtversicherung ist unverzichtbar, denn sie schützt vor den finanziellen Folgen von Schäden, die man anderen schuldhaft zufügt. Während der Erstausbildung sind Studierende meist noch über ihre Eltern mitversichert – sofern eine Familienversicherung besteht. Aber auch hier gibt es Ausnahmen. „Es kann beispielsweise sein, dass man im Haushalt der Eltern gemeldet sein muss und Altersgrenzen bestehen“, sagt Boss. Es ist daher unerlässlich, den Vertrag zu prüfen oder beim Versicherer nachzufragen, inwiefern der Versicherungsschutz auch während des Studiums oder bei Nebenjobs weiterhin gegeben ist. Um eine eigene Privathaftpflichtversicherung müssen sich junge Menschen unter Umständen kümmern, wenn sie nach dem Erststudium ein weiteres beginnen, eine Ausbildung machen oder den Masterstudiengang nicht direkt an den Bachelor anschließen.

Auch an die Absicherung der eigenen Arbeitskraft – beispielsweise durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung – sollte man frühestmöglich denken. „Ein früher Abschluss ist meist unkomplizierter“, sagt Boss. „Unerlässlich ist es, sich zu diesem Thema durch anbieterunabhängige und spezialisierte Vermittler beraten zu lassen – beispielsweise Versicherungsberater oder -makler.“ (mho)

Andere ThemenBdV