Elementarschutz: GDV legt Sicherungssystem gegen Naturgefahren vor

03.12.2025

Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des GDV / Foto: © GDV

Staatlicher Stop-Loss als ultima ratio

Für den Schadenfall verfügt Elementar Re über zwei privatwirtschaftliche Sicherungsstufen: eine eigene Rückversicherung und einen schrittweise aufgebauten Sicherungsfonds. Ergänzt werden diese durch einen staatlichen Stop-Loss-Mechanismus, der ausschließlich bei seltenen Extremereignissen greift – also nur dann, wenn die privatwirtschaftlichen Reserven vollständig ausgeschöpft sind. Der Staat übernimmt damit weder die Rolle eines Erstversicherers noch eines dauerhaften Rückversicherers. Vielmehr folgt der Ansatz der im Koalitionsvertrag verankerten Idee einer staatlich unterstützten Rückversicherungslösung, die den  Markt sinnvoll ergänzt, ohne ihn zu ersetzen. Dieser klar definierte Mechanismus bildet einen  gezielten Schutzanker für außergewöhnlich schwere Katastrophen mit einem Schadenvolumen von mehr als 30 Milliarden Euro. 

Prävention und Elementarschadenversicherung mit Opt-Out als Grundlage  

Der Koalitionsvertrag zielt zudem auf eine möglichst flächendeckende Elementarschadenversicherung ab. Die Versicherungswirtschaft greift diesen politischen Impuls auf: Elementarschutz wird zur Regel – aber niemand wird zum Abschluss gezwungen. Im Neugeschäft soll  der Schutz automatisch enthalten sein, im Bestand erfolgt bis zu einem Stichtag eine einmalige, gesetzlich geregelte Umstellung. In beiden Fällen besteht eine Opt-out-Möglichkeit. Wer diese nutzt, erklärt zugleich, im Schadenfall keine staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Eine solche Umsetzung erhöht aus Sicht der Versicherer die Versicherungsdichte deutlich, wahrt aber weiterhin die Vertragsfreiheit und vermeidet die Nachteile einer verpflichtenden Versicherungslösung. 

Eine flächendeckende und tragfähige Elementarschadenversicherung ist nur unter der Bedingung möglich, dass effektive Präventionsmaßnahmen konsequent umgesetzt werden. Sie  bilden die unverzichtbare Grundlage für das Gesamtkonzept. Dazu gehören verbindliche Vorschriften für das Bauen in Gefahrengebieten, verpflichtende Gefährdungsbeurteilungen bei Neubauten sowie maximale Transparenz über lokale Risiken, etwa durch ein bundesweites Naturgefahrenportal und einen gesetzlichen Naturgefahrenausweis für Gebäude. Nur  wenn Risiken frühzeitig erkannt und baulich berücksichtigt werden, kann Versicherungsschutz überhaupt tragfähig angeboten und Schäden wirksam begrenzt werden.

Zusammengefasst gilt: Elementar Re kann seine Wirkung nur im Rahmen eines Naturgefahren-Gesamtkonzeptes entfalten – mit breitem Versicherungsschutz gegen Naturgefahren sowie konsequenter Prävention und Klimafolgenanpassung. (mho)

Andere ThemenGDV