Existenzielle Risiken erfassen, bewerten und absichern!

09.07.2019

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Prioritäten richtig setzen

Das Risikomanagement beginnt mit einer möglichst umfassenden Sammlung der Kundenrisiken. Hierzu gehören Punkte wie Werdegang, Haushalt, Hobbys, Reisen, Beruf, Lebenspartner, Kinder u. v. m. Es folgt eine Bewertung der Risiken. Hierbei unterscheidet man Risiken mit existenzzerstörenden, -bedrohenden und -neutralen Auswirkungen. Die Erfassung aller Risiken und deren Gefährdungsbewertung verschafft einen guten Überblick, welche Grundsicherung und welcher Wertesicherungsumfang benötigt werden. Bereits mit Blick auf das zumeist begrenzte finanzielle Budget eines Kunden heißt es, Prioritäten bei der Absicherung zu setzen. Haftpflichtrisiken, Arbeitskraftverlust, aber auch Krankheit, Pflege und Hinterbliebenenschutz reihen sich aufgrund der Folgen in die existenzzerstörende Risikogruppe ein. Folglich sollten diese Risiken in die Grundsicherung eingestuft, rechtzeitig erfasst, bewertet und entsprechend auf den Versicherer übertragen werden.

Hängen Lebenspartner, Kinder, Enkel, Eltern, Großeltern oder andere Personen wirtschaftlich von Kunden ab, gehört deren Versorgung und Risikoschutz ebenfalls in die Grundsicherung. Manche Absicherung von Werten, wie z. B. die Fahrzeughaftung hat existenzzerstörende Ausmaße und steht in der Rangfolge somit vor Bedrohungen aus dem Untergang der angeschafften Werte. Der mitunter geführten Diskussion, wie existenziell sich beispielsweise der Verlust von Hausrat auswirkt, sollte die Frage vorangestellt werden, wie weit ein Totalverlust die Finanzpläne des Kunden zurückwirft. Die Hausratabsicherung schnellt dann meist einige Dringlichkeitsstufen nach oben.

Dementsprechend hat die Rechtsschutzversicherung in der Risikobetrachtung ebenso an Bedeutung gewonnen. Früher noch eher neutral bewertet, hat sie sich inzwischen als wichtiges Instrument zur Durchsetzung von Ansprüchen, oftmals gegen Versicherer, etabliert. Auch vor dem Hintergrund steigender Fallzahlen von kostenintensiven Arbeitsgerichtsprozessen zwischen Arbeitnehmer und -geber hat dieses Vorsorgeinstrument an Bedeutung gewonnen. Sind die existenzzerstörenden und -bedrohenden Risiken in einer tragenden Schutzarchitektur abgesichert, kommt das Thema „Zukunftssicherung“ auf die Agenda (hierzu mehr in der kommenden finanzwelt).

Kundenbedarf und -bedürfnisse ändern sich

Risikomanagementprozesse sollten regelmäßig überprüft und an die aktuellen, auch gesetzlich neuen, Situationen angepasst werden. So verschieben sich die Konstellationen ständig, indem sich z. B. Familien- bzw. Vermögensverhältnisse ändern oder Immobilien, Fahrzeuge etc. neu hinzukommen und im Rahmen der Wertesicherung versichert werden sollen. Teils wirken diese Veränderungen wiederum existenziell bedrohend oder sogar zerstörend. Zu Letzterem gehören beispielsweise neu erworbene Halterhaftungen und Grundbesitzpflichten mit nach oben offenen Ersatzansprüchen. Rechtsschutz und Werteabsicherung gegen Feuer, Wasser und Entwendung tendieren je nach finanziellen Folgen eher im Bereich bedrohend und neutral.

Ein Risikomanagementprozess ist sowohl vielseitig als auch komplex und verdient eine angemessene Bezahlung. Egal, ob Vertreter, Makler oder Berater, in letzter Konsequenz zahlt immer der Kunde für die Leistung; entweder als Provision, Courtage oder Honorar. Löst das Risikomanagement Kundenprobleme, darf es erfahrungsgemäß nach Ansicht der Kunden auch etwas kosten. Mehr noch: Ein systematisches Risikomanagement bindet zahlungswillige Kunden. Schnell wird dem Kunden klar, dass ein solches risiko- und serviceorientiertes System weitaus mehr darstellt als der „einfache sowie einmalige“ Produktverkauf. (gg, mo, sf)