Fortführung der Trilogverhandlungen zur EU-Kleinanlegerstrategie

26.11.2025

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Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) bedauert, dass die am 25. November fortgeführten Trilogverhandlungen zur EU-Kleinanlegerstrategie (RIS) ergebnislos verliefen. Sie sollen jedoch am 17. Dezember fortgesetzt werden. Die dabei von der EU-Kommission vorgeschlagene Neufassung des Anreiztests für den Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten ist aus Sicht des BVK ohne erkennbaren Mehrwert für den Verbraucher. Statt zusätzlicher komplizierter Vorgaben braucht es klare, verständliche Regeln, die die Beratung stärken und nicht behindern.

Die bestehenden Vorgaben der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD), insbesondere die Product Oversight and Governance (POG)-Regeln, gewährleisten bereits heute, dass Produkte vor ihrer Markteinführung auf Angemessenheit geprüft werden. Neue, zusätzliche Vorschriften wie die für „Value for money“ würden lediglich Bürokratie und Kosten erhöhen – ohne erkennbaren Nutzen für den Kunden. Auch die im Rahmen der „Value for Money“-Debatte diskutierte Einführung von Benchmarks bleibt aus Sicht des BVK problematisch.

BVK-Präsident Michael H. Heinz: „Wie sollen Produkte mit unterschiedlichen Garantien, Laufzeiten und Kostenstrukturen fair verglichen werden? Wir brauchen hier einen Ansatz, der den Verbraucherschutz stärkt, ohne die Beratung zu erschweren. Zusätzliche Vorschriften und Benchmarks schaffen keine Transparenz, sondern behindern den Markt und verteuern Produkte. Unser Ziel muss sein: weniger Bürokratie und mehr Nutzen für den Kunden. Dass im Zuge der Beratungen zur EU-Kleinanlegerstrategie Best-Interest-Teste abgeschafft werden sollen, ist deshalb zu begrüßen. Dieser Ansatz war praxisfern, bevormundend und hätte die Beratung unnötig verkompliziert.“

Zur Diskussion um die Verantwortung für die Richtigkeit der Kundeninformationsblätter bei Finanzanlageprodukten für Kleinanleger (PRIIPS) stellt der BVK klar: Dies kann nur ausschließlich bei den Produktgebern und Versicherer liegen. Vermittler können diese Verantwortung nicht übernehmen, da sie die Produkte nicht konzipieren und kalkulieren.

Während der BVK im Bereich der RIS keine konkreten Fortschritte verzeichnen kann, gilt es, ein weiteres Thema im Auge zu behalten: Die EU-Kommission startet einen neuen Anlauf für das bisher gescheiterte Pan-European Personal Pension Product (PEPP). Der BVK begrüßt zwar die Idee einer europäischen Zusatzrente und die nun vorgesehene Abschaffung des Kostendeckels. „Für gefährlich erachten wir jedoch den Umstand, dass die Beratung beim sogenannten Basis-PEPP nur auf Nachfrage des Kunden erfolgen soll, im Regelfall also gar nicht“, kritisiert BVK-Hauptgeschäftsführer Dr. Wolfgang Eichele. „Denn zum einen ist die Altersvorsorge zu komplex und erfordert individuelle Lösungen. Ein Produkt ohne Beratung birgt daher erhebliche Risiken für den Verbraucher, die ihre Entscheidungen nicht allein auf Basis von Informationsmaterial treffen können. Zum anderen widerspricht diese Regelung dem grundsätzlichen Gedanken in der deutschen Systematik, dass in der Regel eine Beratung erfolgen soll und nur der Kunde ausnahmsweise auf diese Beratung verzichten kann. Dass eine Beratung nur auf Nachfrage des Kunden erfolgen kann, konterkariert daher den Verbraucherschutz.“

Ebenfalls für kritisch erachtet der BVK die Regelung einer „unabhängigen“ Beratung zum Basis-PEPP. Eine „unabhängige“ Beratung soll nach dem derzeitigen Vorschlag der EU-Kommission grundsätzlich keine Verprovisionierung beinhalten. Damit ist faktisch ein Provisionsverbot für das Basis-PEPP vorgesehen, was sowohl für die Ausschließlichkeitsvertreter zur Anwendung kommt, da sie nicht als unabhängig gelten, als auch möglicherweise für die Versicherungsmakler.

„So kommt unter dem Deckmantel der Abschaffung von Kostenbegrenzungen erneut das unsägliche Thema „Provisionsverbot“ wieder auf den Tisch“, so BVK-Hauptgeschäftsführer Dr. Eichele. „Hiergegen werden wir uns mit aller Kraft wehren. Der BVK hat sich bereits an das Europäische Parlament gewandt und seine Position dazu bekräftigt.“ (mho)

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