GDV zur Reform der privaten Altersvorsorge

08.05.2026

GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Foto: GDV

Der Bundesrat hat heute das Altersvorsorgereformgesetz verabschiedet und damit den Weg für ein grundlegend modernisiertes System der geförderten privaten Altersvorsorge freigemacht. Ab 1. Januar 2027 kommen neue Produkte auf den Markt: mit flexiblen Garantien, renditestärker und mehr Wahlmöglichkeiten für die Verbraucherinnen und Verbraucher. „Mit der Reform wird die geförderte private Altersvorsorge breiter, individueller und die Förderung verständlicher. Rund 3,6 Millionen Selbständige erhalten erstmals vollen Zugang zur Förderung. Bestehende Riester-Verträge bleiben geschützt. Genau diese Kombination aus Modernisierung und Verlässlichkeit ist wichtig“, sagt Moritz Schumann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Das Altersvorsorgereformgesetz setzt an drei zentralen Schwachstellen des bisherigen Riester-Systems an: zu starre Garantievorgaben, die die Rendite mindern, zu hohe Komplexität bei der Förderung und Personengruppen, die bisher vom Kreis der Förderberechtigten ausgeschlossen waren. Bisher war eine 100-prozentige Beitragsgarantie für alle geförderten Produkte verpflichtend. Im Niedrigzinsumfeld ist das zu einer strukturellen Renditebremse geworden. Künftig haben die Kunden die Wahl zwischen Produkten mit 100 Prozent, 80 Prozent oder ohne Beitragsgarantie. Die Garantie bestimmt die Renditechancen und begrenzt Schwankungen. Welche Garantie sinnvoll ist, hängt stark von der persönlichen Lebenssituation ab: Wer nur noch wenige Jahre bis zur Rente hat oder möglichst viel Sicherheit möchte, wird sich eher für höhere Garantien entscheiden. Bei einer kürzeren Anspardauer sind höhere Garantien sinnvoll; bei einem langen Ansparzeitraum über 40 oder 60 Jahre kosten Garantien Renditechancen. „Entscheidend ist, dass Menschen künftig die Möglichkeit haben, die Vorsorge zu wählen, die zu ihrem Leben passt “, so Schumann.

Für die rund 15 Millionen Menschen mit einem bestehenden Riester-Vertrag ändert sich durch den heutigen Beschluss zunächst nichts. Ihre Verträge laufen unverändert weiter, die Förderung fließt weiter. Ab 2027 besteht die Möglichkeit, freiwillig in das neue System zu wechseln – eine Pflicht dazu gibt es nicht. Eine Übertragung des angesparten Kapitals in ein neues Produkt soll ohne Verlust der staatlichen Zulagen möglich sein. Die Wechselkosten sind gesetzlich auf 150 Euro für den abgebenden und 150 Euro für den aufnehmenden Anbieter begrenzt.

Ob ein Wechsel sinnvoll ist, hängt stark vom Einzelfall ab. Wer einen hohen Garantiezins hat, schon lange spart oder mehrere Kinder hat, fährt mit dem bestehenden Vertrag häufig besser. Wer über einen Wechsel nachdenkt, sollte das gemeinsam mit seinem Anbieter prüfen.

Mit dem Bundesratsbeschluss ist das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Der GDV hat die Reform intensiv begleitet und sich für praxisgerechte Lösungen eingesetzt. Die Versicherer werden die neuen Möglichkeiten der Reform nutzen und ab 2027 unterschiedliche Produkte für verschiedene Bedürfnisse anbieten – von sicherheitsorientierten Lösungen mit Garantien bis hin zu chancenorientierten Angeboten mit stärkerer Kapitalmarktanlage. Allerdings sieht der GDV kritisch, dass der Staat künftig erstmals selbst ein gefördertes Altersvorsorgeprodukt anbieten soll. Entscheidend bleibt aus Sicht des GDV, dass dabei keine Wettbewerbsverzerrungen gegenüber privaten Anbietern entstehen und Verbraucher transparent zwischen unterschiedlichen Angeboten wählen können. (mho)

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