IVFP legt Reformideen zur Rentenversicherung vor
08.05.2026

Foto: © pikselstock - stock.adobe.com
Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission wird im Juni 2026 ihre Reformvorschläge zur gesetzlichen Rentenversicherung vorlegen. Für das IVFP ist dies der konkrete Anlass, eigene Reformideen in die Debatte einzubringen und zwar bevor die politischen Weichen gestellt werden. Wir wollen nicht kommentieren, was beschlossen wurde, sondern mitgestalten, was beschlossen werden sollte.
Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) hat heute ein umfassendes Reformpapier zur gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) in Deutschland veröffentlicht. Unter dem Titel „Reformvorschläge zur GRV – Neue Ansätze für Versorgungsniveau, Renteneintritt und Systemgerechtigkeit“ legen Prof. Dr. Thomas Dommermuth, Prof. Michael Hauer und Dr. Andreas Kick drei zentrale Reformvorschläge vor, die die Rentenpolitik grundlegend neu ausrichten sollen.
Die politische Diskussion konzentriert sich bislang stark auf die Stabilisierung des allgemeinen Rentenniveaus bei 48 %. Das IVFP kritisiert diesen Fokus als unzureichend: Das Rentenniveau basiert auf der fiktiven Biografie des sogenannten Eckrentners – 45 Beitragsjahre, stets Durchschnittseinkommen, regulärer Renteneintritt. Reale Erwerbsbiografien mit Teilzeitphasen oder karrieretypisch steigenden Gehältern bildet diese Kennzahl nur unzureichend ab. Für viele Versicherte liegt das tatsächliche individuelle Sicherungsniveau deutlich unter dem politisch diskutierten Wert.
Die drei Kernreformen im Überblick
1. Individuelles Versorgungsniveau als neue Steuerungsgröße: Das IVFP schlägt vor, die rentenpolitische Diskussion künftig am individuellen Versorgungsniveau auszurichten: Dem Verhältnis der individuellen Rentenleistung – im besten Fall inkl. der privaten und betrieblichen Altersversorgung – zum Einkommen in der Erwerbsphase. Diese Kennzahl bildet die tatsächliche Einkommenssituation beim Übergang in den Ruhestand realitätsnäher ab und kann gleichzeitig das Bewusstsein für ergänzende private oder betriebliche Vorsorge stärken.
2. Einkommensabhängige Anpassung des aktuellen Rentenwerts: Die bestehende Rentenanpassungsformel soll um einkommensabhängige Anpassungsfaktoren ergänzt werden. Geringer Verdienende – die Versorgungslücken häufig nicht durch private Vorsorge schließen können – würden dadurch schneller ein angemessenes individuelles Versorgungsniveau erreichen. Das Äquivalenzprinzip bleibt dabei grundsätzlich erhalten.
3. Flexibles Korridormodell beim Renteneintritt (63–70 Jahre): Wer sein individuelles Versorgungsniveau bereits erreicht hat, soll künftig frühzeitig ohne Abschläge in Rente gehen können. Wird das angestrebte Niveau noch nicht erreicht, bleiben Abschläge bestehen. Späterer Renteneintritt wird weiterhin mit Zuschlägen honoriert. Das Modell verbindet individuelle Flexibilität mit ökonomischen Anreizen für eine längere Erwerbstätigkeit.
Ergänzend sprechen sich die Autoren für eine stärkere Finanzierung der Mütterrente aus allgemeinen Haushaltsmitteln aus, da es sich um eine gesamtgesellschaftliche Leistung handelt. Zudem plädiert das IVFP für die verpflichtende Einbeziehung neu hinzukommender Selbständiger in die gesetzliche Rentenversicherung, um die Finanzierungsbasis zu verbreitern. Hinsichtlich der Beamtenversorgung wird kein sofortiger Systemwechsel empfohlen, sondern eine schrittweise Reduzierung neuer Verbeamtungen dort, wo sie nicht zwingend erforderlich ist.
Dazu erklärt Prof. Dr. Thomas Dommermuth, IVFP: „Das allgemeine Rentenniveau ist eine wichtige Orientierungsgröße, aber es reicht nicht aus, um die tatsächliche Alterssicherung der Menschen abzubilden. Wir brauchen eine rentenpolitische Diskussion, die sich stärker an individuellen Lebensverläufen orientiert – und Versicherte frühzeitig sensibilisiert, wo sie stehen.“ (mho)

Bundesrat macht den Weg für Altersvorsorgereform







