Großer Bedarf für Kunden und Chance für Makler

15.10.2018

Paulo Patricio, Organisationsdirektor für Makler und Mehrfachagenten der HanseMerkur Versicherungsgruppe

finanzwelt: Wie hoch sollte Ihrer Meinung nach die Absicherung mit Krankentagegeld denn sein? Patricio: Das muss jeder Kunde selber für sich entscheiden. Aber idealerweise sollte es beim Angestellten dem Nettoeinkommen entsprechen. Sprich, er soll sich nicht bereichern, also nicht deutlich höher sein. Wenn es finanzierbar ist, sollte es aber auch nicht deutlich niedriger sein. Denn die monatlichen Ausgaben bleiben in der Regel erhalten und eventuell kommen bei langer Krankheit noch weitere Kosten hinzu. Beim Selbstständigen empfiehlt es sich, äquivalent mit dem im Steuerbescheid ermittelten Einkommen, den Bedarf zu ermitteln.

finanzwelt: Kann ich das Krankentagegeld auch im Laufe der Zeit anpassen? Weil ich z. B. Familienzuwachs bekomme, ich plötzlich weniger Geld verdiene oder sich sonst etwas entscheidend ändert? Patricio: Nach oben hin ja, nach unten sogar unbedingt. Wenn Sie weniger verdienen, weil Sie z. B. nur noch Teilzeit arbeiten, dann sollte es natürlich angepasst werden. Der Makler ist nahe dran am Kunden, er kann gemeinsam mit dem Kunden eine Lösung finden. Ich sagte bereits, dass das Krankentagegeld ja keine Bereicherung sein sollte. Es muss also angepasst werden. Eine Anpassung nach oben hin bedingt natürlich eventuell eine Gesundheitsprüfung.

finanzwelt: Was passiert, wenn der Kunde krankheitsbedingt berufsunfähig wird? Wie sehen da die Abläufe aus? Patricio: Bevor wir den speziellen Fall der Berufsunfähigkeit klären, schauen wir erst einmal den üblicheren Fall an: Was passiert, wenn der Kunde krank wird? Er geht zu seinem Arzt. Der Arzt schreibt ihn für ein paar Wochen krank. Aber es wird schnell klar: Das dauert etwas länger. Wenn er gesetzlich versichert ist, hat man in den ersten sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Danach erst greift das Krankentagegeld der Krankenkasse. Hier gilt es zu beachten, dass eine Lücke zwischen dem Krankentagegeld und dem Nettogehalt besteht. Diese Versorgungslücke kann sehr groß und existenzbedrohend sein. Es gibt diverse Produkte am Markt, die diese Lücke für den Kunden schließen. Hat der Kunde eine Krankheit oder einen Unfall, woraus man schließen kann, dass er eventuell berufsunfähig wird, muss man unverzüglich beim BU-Versicherer seine Ansprüche melden. Dann wird geprüft, ob für den Fall ein positiver BU-Fall vorliegt. Wenn ja, steht die Absicherung. Aber nicht jeder Langzeit-Kranke ist berufsunfähig. Und leider sind nur 20 % aller Erwerbstätigen BU versichert. Insofern ist hier ein großer Bedarf für den Kunden und eine große Chance für Makler.

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