Immobilien kaufen und Steuern sparen: so klappt's

20.10.2021

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2. Ganz oder teilweise vermieten

Bei Eigennutzung des Hauses oder der Wohnung können die Finanzierungskosten für den Kauf nicht steuerlich abgesetzt werden. Anders sieht es aus, wenn die Immobilie vermietet wird. Bei Einfamilienhäusern ist es üblich, nur einen Teil des Hauses – wie das Zimmer im Dachgeschoss oder im ausgebauten Keller – zu vermieten. In diesem Fall können die Kreditkosten anteilig in der Steuererklärung angerechnet werden.

Der Eigentümer muss bei der Vermietung eines oder mehrerer Zimmer nachweisen, welche Kosten für diesen Teil des Hauses angefallen sind. Zur Verbesserung der Übersichtlichkeit ist es sinnvoll, ein separates Darlehenskonto zu führen und dieses zur Begleichung der Reparatur-, Instands- und Sanierungsarbeiten zu nutzen. Dies erleichtert die Aufführung der Finanzierungskosten für den vermieteten Abschnitt der Immobilie.

3. Haushaltsnahe Dienstleistungen und Reparaturkosten bei Eigennutzung absetzen

Sofern der Eigentümer der Immobilie selbst in dem Haus oder der Wohnung lebt, können bestimmte finanzielle Aufwendungen dennoch von der Steuer abgesetzt werden. Hierzu zählen zum Beispiel die sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen. Unter diesen Begriff fallen zahlreiche Arbeiten, die von der Schneebeseitigung über Reinigungsarbeiten bis hin zu der Entfernung von Laub im Herbst reichen.

Sowohl diese Dienstleistungen als auch die Kosten für die Reparatur und Instandhaltung der Immobilie können zu 20 % in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Ersteres unterliegt einem Maximalbetrag von 4.000 Euro pro Jahr, während die Erhaltungskosten mit maximal 1.200 Euro pro Jahr (reine Arbeitszeit ohne Materialkosten) abgesetzt werden können.

Fazit

Wer ein Haus oder eine Eigentumswohnung kauft, kann bestimmte Kosten bei der jährlichen Steuererklärung geltend machen. Bei der Eigennutzung durch den Käufer beschränkt sich dies auf haushaltsnahe Dienstleistungen wie die Schneeräumung oder die Gartenpflege. Zudem können die anfallenden Arbeitsstunden für Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen von der Steuer abgesetzt werden. Wird die Immobilie vollständig oder teilweise vermietet oder verpachtet, erweitert sich die steuerliche Absetzbarkeit auf die Finanzierungskosten für den Erwerb und die Instandhaltung. Wer diese Tipps zum Immobilienkauf in Bezug auf die Steuererklärung beachtet, der spart viel Geld.

Autorin: Rebecca Lehnig