Kleine Geschenke für die Freundschaft: steuerliche Absetzbarkeit von Werbemitteln

22.09.2020

Ein Giveaway mit dem Aufdruck des Firmenlogos und wichtigen Kontaktinformationen sollte gleich mehrere Aufgaben erfüllen: Der Beschenkte wird immer wieder an das Unternehmen erinnert, wenn er den in der Regel sinnvollen Artikel in der täglichen Arbeit verwendet. Kleiner Aufwand große Wirkung - doch wie sieht es mit der steuerlichen Seite aus?

Sie verursachen zwar Kosten, stellen aber ein probates Mittel dar, eine Marke zu stärken, deren Wiedererkennungswert zu erhöhen - und den Empfänger zu erfreuen: Kleine Werbegeschenke wie Kugelschreiber, Tassen oder USB-Sticks, die zum Beispiel mit Logo, Namen und Anschrift eines Unternehmens bedruckt werden, gehören längst zu etablierten Werbemitteln. Das Kosten-Nutzenverhältnis erweist sich also als ausgesprochen interessant. Doch es gelten einige strenge Richtlinien in puncto Steuer, die werbetreibende Unternehmen ebenso wie die Empfänger beachten sollten.

Wann wird ein Geschenk als Werbung anerkannt?

Grundsätzlich lässt sich festhalten: Wurde der Name eines Unternehmens auf einen Artikel aufgebracht, gilt dieser als Werbeartikel. Um die Bedingung als Werbeschenk zu erfüllen, dürfen diese Gegenstände nicht verkauft, sondern müssen verschenkt werden.

Welche Regeln gelten für persönliche Werbegeschenke?

Sollen allerdings höherwertige Artikel an Geschäftspartner oder Kunden verschenkt werden, gelten einige andere Vorschriften: Grundsätzlich sollte das Unternehmen, das persönliche Werbegeschenke überreichen möchte, einige Informationen festhalten, nämlich:

Wer ist der Empfänger? Wie hoch ist der Wert des Geschenks?

Diese Daten sollten am besten auf einem Sonderkonto geführt werden. Erst dann sind die damit verbundenen Kosten auch als betrieblich veranlasste Geschenke zu Werbezwecken, also als Betriebsausgabe, steuerlich geltend zu machen. Hier gilt eine Höchstgrenze von 35 Euro netto je Kunde und Jahr. Sollte diese überschritten werden, dann können die Kosten für das Werbegeschenk nur teilweise oder gar nicht als Betriebsausgabe angesetzt werden.

Müssen Beschenkte die Werbegeschenke versteuern?

Damit müssen Beschenkte rechnen: Sobald das Werbeschenk einen Wert von über 10 Euro netto hat, wird es steuerpflichtig. Es handelt sich dann um verdecktes Einkommen, das dem Finanzamt gemeldet werden muss. Es liegt auf der Hand, dass der Sinn eines Werbeartikels auf diese Weise konterkariert wird: Verursachen Geschenke einen solchen Aufwand, bleiben sie durchaus in Erinnerung - aber eben in keiner guten. Nutzen Unternehmen das Marketinginstrument der Werbegeschenke regelmäßig, dann sollten sie auf eine pauschale Besteuerung zurückgreifen, um allen Diskussionen aus dem Weg zu gehen: Das schenkende Unternehmen führt eine pauschale Steuer von 30 Prozent ab - damit sind die Beschenkten von allen Verpflichtungen in puncto Steuer befreit.

Wie werden Geschenke an Mitarbeiter gehandhabt?

Auch wenn die eigenen Mitarbeiter selten die Empfänger von Werbegeschenken sein dürften, gibt es doch einige Anlässe, ihnen grundsätzlich ein Geschenk zukommen lassen:

Unternehmen können dies bis zu einem Betrag von 44 Euro pro Monat für Geschenke ohne besonderen Anlass steuer- und sozialabgabenfrei realisieren. Darüber hinaus steht es Arbeitgebern frei, zusätzliche Aufmerksamkeiten zu besonderen Anlässen zu verschenken - und zwar bis zu 60 Euro brutto pro Jahr. Im Zeitraum von 31.3.2020 bis 31.12.2020 steht Arbeitgebern eine weitere Möglichkeit offen, sich bei ihren Arbeitnehmern zu bedanken: Das Bundesfinanzministerium hat im Corona-Steuerhilfegesetz den Corona-Bonus vorgesehen, der sich bis zu 1.500 Euro belaufen und auch als Sachlohn umgesetzt werden kann.

In allen Fällen gilt, dass die Zuwendungen zusätzlich zum Arbeitslohn erfolgen müssen.