Klimafreundlicher reparieren

28.01.2026

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Nach einem Unfall müssen Fahrzeuge schnell, sicher und wirtschaftlich repariert werden. Rechtlich ist dabei klar: Sowohl im Haftpflicht- als auch im Kaskobereich können Unfallschäden grundsätzlich auch mit gebrauchten Ersatzteilen fachgerecht und vollständig behoben werden, sofern diese technisch gleichwertig und zumutbar verfügbar sind. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hin.

„Die geltenden rechtlichen Maßstäbe erlauben Reparaturen mit gebrauchten Ersatzteilen bereits heute. Maßgeblich ist nicht das Alter eines Teils, sondern seine Qualität, Sicherheit und Eignung im konkreten Fall“, sagt Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des GDV. „Damit ist der rechtliche Rahmen gesetzt – jetzt geht es darum, praktikable Standards und Akzeptanz in der Praxis weiterzuentwickeln.“

Der Einsatz wiederverwendbarer Ersatzteile aus Totalschäden kann einen messbaren Beitrag zum Klimaschutz und zur Kreislaufwirtschaft leisten. Gebrauchtteile sind damit nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern können auch die Teileverfügbarkeit verbessern und Lieferketten entlasten. „Allein in Deutschland ließen sich jährlich mehr als 420.000 Tonnen CO₂ einsparen, wenn geeignete Ersatzteile systematisch wiederverwendet würden. Gebrauchtteile haben großes Potenzial für nachhaltige Reparaturen. Dafür braucht es Qualität, Sicherheit und Verlässlichkeit“, sagt Anja Käfer-Rohrbach. Voraussetzung dafür sind klare Qualitätskriterien, transparente Haftungsregeln und Akzeptanz bei Kundinnen und Kunden.

Damit gebrauchte Ersatzteile auch in Deutschland eine größere Rolle spielen, braucht es jedoch klare technische und rechtliche Rahmenbedingungen. Dazu zählen unter anderem eine geeignete Auswahl von Bauteilen, transparente Qualitätskriterien sowie eindeutig geregelte Garantie- und Gewährleistungsfragen. „Nachhaltigkeit im Schadenmanagement braucht Verlässlichkeit – für Werkstätten ebenso wie für Versicherer. Nur mit klaren Regeln zu Qualität und Haftung können Gebrauchtteile dauerhaft Teil der Routine werden“, sagt Käfer-Rohrbach.

Auch auf europäischer Ebene ist der politische Wille klar erkennbar. Nach aktuellem Stand zeichnet sich eine Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Verordnung über Altfahrzeuge ab. Vorgesehen ist, Maßnahmen zur Wiederverwendung, Wiederaufarbeitung und Überholung gebrauchter Ersatzteile gezielt zu fördern. Der Markt für Gebrauchtteile dürfte daher weiter an Bedeutung gewinnen.

Eine zusätzliche Garantieübernahme durch Versicherer gegenüber Anspruchstellern oder Versicherungsnehmern ist aus Sicht des GDV nicht erforderlich. „Kundinnen und Kunden sind bereits durch werkvertragliche Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Reparaturbetrieb geschützt“, betont Käfer-Rohrbach. Sinnvoll sei vielmehr, wenn Plattformen und Vertreiber gebrauchter Ersatzteile marktübliche Absicherungen bei Mängeln anbieten. Das stärkt insbesondere die Position der Werkstätten.

Zudem sollte in Leasingverträgen sowie in Garantiebedingungen der Fahrzeughersteller ausdrücklich geregelt sein, unter welchen Voraussetzungen der Einsatz gebrauchter Ersatzteile bei fachgerechter Reparatur zulässig ist. Das schafft Rechtssicherheit für Fahrzeughalterinnen und -halter, Werkstätten und Versicherer.

Damit gebrauchte Bauteile flächendeckend genutzt werden, braucht es das Zusammenspiel aller Akteure: Versicherer, Werkstätten, Teileanbieter, Hersteller und Fahrzeughalterinnen und -halter. Transparente Informationen, verlässliche Qualitätsstandards und klare Zuständigkeiten sind dabei entscheidend. Der Arbeitskreis V des Verkehrsgerichtstags bietet hierfür eine wichtige Plattform, um tragfähige Leitlinien für die Praxis weiterzuentwickeln. (mho)

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