Krankenhausreform: Deutliche Schwächen im Gesetzesentwurf

29.04.2024

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Anlässlich der Verbändeanhörung zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) erklärt der Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV), Florian Reuther:

„Die Private Krankenversicherung sieht die Notwendigkeit einer Krankenhausreform und begrüßt das Anliegen der Bundesregierung, die Qualität und Effizienz in der stationären Versorgung zu verbessern. Aus Sicht der PKV gibt es jedoch deutliche Schwächen am Gesetzentwurf, die den Erfolg der Reform gefährden.

Vorhaltevergütung führt zu Fehlanreizen

Die geplante Vorhaltevergütung führt zu neuen, massiven Fehlanreizen sowie zu mehr Bürokratie. Sie löst keines der vorhandenen Probleme. Sie gibt den Krankenhäusern völlig falsche Impulse und sichert auch nicht die Versorgung in der Fläche. So drohen neue Versorgungsmängel, wenn spezialisierte Kliniken künftig weniger Patienten annehmen, weil sie das Geld auch ohne diese Arbeit bekommen. Zumindest sollte der Umfang der Vorhaltefinanzierung verringert werden – von 60 auf 20 Prozent (plus 20 Prozent Pflegebudget), genau wie es auch die wissenschaftliche Kommission von Minister Lauterbach vorschlägt.

Transformationsfonds aus Versichertenbeiträgen verfassungsrechtlich bedenklich

Die Finanzierung des Bundesanteils des Transformationsfonds in Höhe von 25 Mrd. Euro soll aus Beitragsgeldern der Versicherten geschehen. Das ist verfassungsrechtlich bedenklich, denn die Krankenhaus-Struktur ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe der Länder, die aus Steuermitteln gezahlt werden müsste. Dies gilt besonders für die Beteiligung an Schließungskosten. Deshalb lehnt die PKV eine Mitfinanzierung des Transformationsfonds ab. Eine solche Beteiligung stünde unter dem Damoklesschwert erfolgreicher Verfassungsklagen.

Die PKV ist mit mehr als 8,7 Mio. Vollversicherten sowie 6,5 Mio. Zusatzversicherungen für Wahlleistungen im Krankenhaus der zweitwichtigste Kostenträger für die stationäre Versorgung in Deutschland. Dennoch fehlt im Gesetzentwurf ihre Beteiligung bei wichtigen Informationsflüssen und Gremien. Zur Umsetzung der Reform und ihrer neuen Finanzierungswege in die Praxis ist eine entsprechende Beteiligung des PKV-Verbands bzw. seiner Landesausschüsse zwingend erforderlich.“ (mho)

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