Makler Nachfolger Club. bietet neues Notfallpaket

13.07.2022

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Die private Vorsorge ist heute deshalb eine wichtige Absicherung und ein Stück Selbstbestimmung. Über das Makler Versorgungswerk vom Verein kann diese Vorsorge nach individuellen Wünschen flexibel gestaltet und jederzeit an die aktuelle Lebenssituation angepasst werden. Mit einem neuen Notfallpaket will der Verein seine Mitglieder unterstützen, eine nachhaltige Vorsorge für den Fall eines plötzlichen Todes zu treffen. Damit können die Mitglieder ihre Angehörigen in der Trauerzeit mit einem umfassenden Schutz durch den Verein, finanziell und begleitend entlasten.

Das Notfallpaket enthält folgende Bausteine:

  1. Der Verein bietet seinen Mitgliedern oder deren Angehörigen eine kostenlose und von Käufern unabhängige Bestands/Unternehmensbewertung in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) an. Dabei unterstützt er sie bei der Zusammenstellung der wichtigen Daten, bereiten alle Unterlagen vor und erstellen ein kostenloses Verkaufsexposé zur Ansprache von Kaufinteressenten. Er bietet ihnen eine aktive Begleitung beim kompletten Verkaufsprozess mit an. .
  2. Der Verein sichert allen Mitgliedern zu, ihren Maklerbestand zum berechneten Kaufpreis in maximal 90 Tagen an einen geeigneten Nachfolger zu verkaufen oder in eine lebenslange Rente umzuwandeln. Dafür hat der Verein Zugriff auf einen Pool von über 1.000 geprüften Nachfolgern und Kaufinteressenten aus ganz Deutschland. Mitglieder können dazu dem Verein mit einer kostenfreien Unternehmervollmacht beauftragen den Bestand im Todesfall an einen geeigneten Nachfolger zu übertragen und für eine reibungslose Kaufpreiszahlung oder Rentenzahlung an die Hinterbliebenen zu sorgen. .
  3. Um eine direkte finanzielle Entlastung zu schaffen, bietet der Verein den Angehörigen seiner Mitglieder im Todesfall eine sofortige Auszahlung (Überbrückungsgeld) bis zu 15.000 Euro an. Der begünstigte Personenkreis bezieht sich auf den Ehegatten, den Lebenspartner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft, Kinder, den Lebensgefährten und nicht eingetragene Lebenspartner. Diese Personen erhalten die Leistungen als zinslosen Vorschuss auf den geplanten Verkauf der Bestände oder des Maklerunternehmens und wird nach Zahlung des Kaufpreises an den Verein zurückerstattet. Nach Freigabe des Vorstandes, wird die Sofortauszahlung als Überbrückungsgeld an die Angehörigen ausgezahlt. (hdm) . .