Nachholbedarf bei GwG-Umsetzung

25.01.2024

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Wer Lebensversicherungen, Darlehen oder Kapitalanlageprodukte vermittelt, fällt unter die GwG-Pflichten, auch wenn es nur um einen einzigen Vermittlungsvorgang pro Jahr geht. Knapp 65 % ist der Ansicht, sich in dieser Frage bereits gut aufgestellt zu haben. Das ist ein Ergebnis des 16. AfW-Vermittlerbarometers. Vom GwG ausgenommen sind lediglich reine Sachmakler und gebundene Vertreter.

Während 26 % der Vermittler unsicher über die GwG-Konformität des eigenen Unternehmens waren, gaben nur 2 % an, dass dies (noch) nicht der Fall sei.
Die Kontrollfrage, ob eines der wesentlichen Erfordernisse – die jährliche Risikoanalyse – auch tatsächlich durchgeführt wird, zeigt hingegen ein anderes Bild.

So führten lediglich 27 % jährlich eine schriftliche Risikoanalyse Ihres Unternehmens durch, fast die Hälfte der befragten Vermittler (46%) tat dies noch nicht. Dabei sind die GwG-Pflichten klar geregelt. Alle Pflichten haben AfW und der Votum-Verband gemeinsam in einem verständlichen Kompendium für Vermittler aufbereitet. Die Materialien können von den Webseiten beider Verbände heruntergeladen werden

„Die betroffenen Vermittler müssen über ein Risikomanagement und interne Sicherungsmaßnahmen verfügen. Sie müssen ihre Beschäftigten entsprechend schulen und haben spezielle Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und Sorgfaltspflichten“, fasst AfW-Vorstand Norman Wirth zusammen. Es scheine leider so, als würden viele Vermittelnde Ihre Pflichten noch nicht vollständig kennen. Der AfW appelliere daher an alle Betroffenen, sich mit den Vorgaben des Geldwäschegesetzes zu beschäftigen. Bei Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorgaben drohen hohe Bußgelder, verdachtsunabhängige Kontrollen der Behörden finden bereits statt. „Der Aufwand der Umsetzung ist wirklich überschaubar und es erspart möglicherweise ganz erheblichen Stress“, so Wirth.

Seit 1. Januar 2024 sind Vermittler, die dem GwG unterliegen, außerdem verpflichtet, sich auf dem Meldeportal goAML zu registrieren, über das Verdachtsmeldungen auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung entgegengenommen werden. Auch hierzu hat der AfW bereits ausführlich informiert und finden sich auf seiner Webseite umfangreiche Hilfestellungen. (ml)