P&R: Bald erste Abschlagszahlungen

04.03.2021

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Beträge müssen realisiert sein

Bei der Festsetzung der Höhe der Abschlagsverteilung, die abschließend durch den jeweiligen Gläubigerausschuss erfolgt, muss berücksichtigt werden, dass die im Rahmen der Abschlagsverteilung ausgezahlten Beträge von den Gläubigern nicht zurückgefordert werden können. Somit muss absolut sicher sein, dass die ausgezahlten Beträge zum einen endgültig von der Gesellschaft realisiert worden und andererseits im weiteren Verlauf des Verfahrens nicht benötigt werden. Im Rahmen der Festsetzung der Höhe müssen somit für alle Eventualitäten Vorsorge getroffen und Rückstellungen gebildet werden.

Alle Gläubiger profitieren

Durch die Regelung zur Verteilung der Erlöse aus der Containerverwertung profitieren die Gläubiger aller vier P&R Containerverwaltungsgesellschaften gleichermaßen von den erzielten Erlösen der Schweizer P&R-Gesellschaft. Auf dieser Grundlage (dem der jeweiligen Gesellschaft zugeordneten Erlös und den erforderlichen Rückstellungen) wird die auszahlbare Quote ermittelt und vom Gläubigerausschuss festgelegt. „Alle Gläubiger einer P&R Gesellschaft mit festgestellten Forderungen erhalten jetzt die gleiche Quote. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Quoten in allen vier Insolvenzverfahren der P&R Containergesellschaften identisch sind. Da die in den einzelnen Verfahren zu bildenden Rückstellungen unterschiedlich sind, sind auch die im Rahmen der ersten Abschlagsverteilung auszahlbaren Quoten noch unterschiedlich. Ich freue mich sehr, dass wir in den beiden großen Insolvenzverfahren auf rund 66.000 Einzelforderungen eine Quote von 7,5 % an die Gläubiger auszahlen können“, Michael Jaffé.

Bei der ersten Abschlagsverteilung der P&R Transport Container GmbH (TC) mit ca. 15.000 Auszahlungen und der P&R Container Leasing GmbH (CL) mit ca. 2.300 Auszahlungen wird die Quote deshalb etwas geringer sein als in den Insolvenzverfahren der P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs GmbH (GC) ca. 38.000 Auszahlungen und der P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs GmbH (LF) mit ca. 28.000 Auszahlungen. Nach aktuellem Stand können bei der GC und der LF – sofern die Gläubigerausschüsse dies auch so festsetzen- 7,5 % auf die festgestellten Forderungen ausgezahlt werden. Aufgrund der höheren, notwendigen Rückstellungen sind es bei der CL und der TC 4 %. Die Gläubiger werden vom Insolvenzverwalter schriftlich über die Auszahlung und die Höhe des für ihre festgestellte Forderung ermittelten Auszahlungsbetrags informiert, sobald die Auszahlungen erfolgen können.

„Wir gehen derzeit davon aus, dass es bereits im nächsten Jahr eine weitere Abschlagsverteilung geben wird. Grundsätzlich wollen wir diese so schnell wie möglich vornehmen, damit die Gläubiger von den Verwertungserfolgen profitieren können. Da Abschlagsverteilungen dieser Größenordnung sehr aufwändig sind, macht deren Durchführung jedoch nur Sinn, wenn ausreichende weitere Erträge erwirtschaftet worden sind oder sich Rückstellungen auflösen lassen. Aktuell entwickelt sich die Containerverwertung trotz der Corona-Pandemie weiterhin sehr erfreulich. Insgesamt konnten wir bereits Erlöse von 475 Millionen Euro für die Gläubiger generieren und sichern“, so Insolvenzverwalter Jaffé.

Weitere Informationen zur Abschlagsverteilung, zu den weiteren Schritten in den Insolvenzverfahren sowie zu relevanten aktuellen Entwicklungen können die Gläubiger auf der eigens eingerichteten Info-Seite unter www.frachtcontainer-inso.de im Internet sowie im Gläubiger-Informations-System (GIS) der Kanzlei (www.jaffe-rae.de) finden. Ebenso aktualisierte Erläuterungen zu einzelnen Themen und Antworten auf häufig gestellte Fragen. (ahu)