Private oder gesetzliche Krankenversicherung? Was Lehrer jetzt wissen sollten

09.07.2025

Foto: Sven Bruns, Gründer von versicherungsvergleich-beamte.de © Bruns

Exklusiv

Gesundheit ist kein Nebenschauplatz. Gerade Lehrer – die verbeamtet sind oder werden – stehen bei der Wahl ihrer Krankenversicherung vor einer Entscheidung, die weitreichende Folgen hat. Wer hier unüberlegt handelt, zahlt schnell zu viel – finanziell und gesundheitlich. Dieser Beitrag zeigt, welche Versicherungsform wann sinnvoll ist und worauf Lehrkräfte unbedingt achten sollten.

Lehrer zählen zu einer der wenigen Berufsgruppen, die zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung wählen können. Das ist ein Privileg – aber auch eine Verantwortung. Denn mit der Verbeamtung ändern sich die Spielregeln deutlich.

Viele Lehrkräfte entscheiden sich früh für eine private Krankenversicherung (PKV), da sie mit der Beihilfe des Dienstherrn besonders kostengünstig ist. In der Regel erhalten Lehramtsanwärter zudem vergünstigte Konditionen in der privaten Krankenversicherung während des Referendariats. Sie gelten als jung, gesund und beihilfeberechtigt – drei Faktoren, die sich positiv auf die Beitragshöhe auswirken.

Wie das Beihilfesystem funktioniert

Beamte und Referendare erhalten von ihrem Dienstherrn einen Zuschuss zu den Krankheitskosten – bei der PKV ist das die sogenannte individuelle Beihilfe. Diese deckt in der Regel 50 bis 70 Prozent ab. Den Rest müssen Beamte und Referendare selbst absichern. Genau hier kommt die PKV ins Spiel: Sie ist auf diesen restlichen Anteil zugeschnitten.

In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es die pauschale Beihilfe, die maximal 50 Prozent des Höchstbeitrages der GKV übernimmt. Anders sieht es für angestellte Lehrer aus. Sie erhalten keine Beihilfe und müssen sich entweder gesetzlich versichern oder – wenn sie über der Versicherungspflichtgrenze liegen –  den vollen Beitrag zur PKV zahlen.

Wer kann sich privat versichern – und wer nicht?

Nicht jeder Lehrer darf automatisch in die PKV wechseln. Die entscheidende Frage: Ist man Beamter oder angestellter Lehrer?

●     Beamte (auch Referendare) sind von der Versicherungspflicht befreit und können jederzeit in die PKV wechseln.

●     Angestellte Lehrer dürfen sich nur dann privat versichern, wenn ihr Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt (2025: rund 73.800 Euro brutto im Jahr).

Diese Unterscheidung ist zentral. Denn sie beeinflusst nicht nur die Beiträge, sondern auch den Zugang zu Leistungen.

Beiträge: Wo Lehrer wirklich sparen können

In der PKV richten sich die Beiträge nicht nach dem Einkommen, sondern nach Alter, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif. Junge Lehrer, die gesund sind, zahlen daher oft deutlich weniger als in der GKV. Ein weiterer Vorteil: Viele Tarife bieten ein hohes Leistungsniveau – von Chefarztbehandlung bis Einzelzimmer.

Doch die Beiträge steigen mit dem Alter. Dafür steigt aber auch die Beihilfe bei der PKV im Pensionsalter auf 70 Prozent an, was die finanzielle Sicherheit deutlich erhöht. Trotzdem sollte – wer langfristig plant, Rücklagen, Beitragsrückstellungen und spätere Beitragsentlastungstarife im Blick behalten. In der GKV hingegen steigen die Beiträge mit dem Einkommen, Leistungen sind aber gesetzlich gedeckelt.