Reiserücktrittsversicherung – Was Vermittler beachten sollten

31.03.2022

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Weltweite Lockerungen der Corona-Beschränkungen, Impfungen und die mildere Omikron-Variante machen Hoffnung auf eine halbwegs normale Urlaubssaison im Sommer. Dass die Reiselust wächst, lässt sich an den Buchungszahlen großer Reiseveranstalter und Fluggesellschaften ablesen. Für Vermittler die ideale Gelegenheit, ihre Kunden auf die Reiserücktrittsversicherung anzusprechen. Dabei gibt es einige Punkte zu beachten.

Covid-Erkrankung mitversichern

Bei der kurzfristigen Stornierung einer Reise werden teils hohe Stornokosten fällig. Die Reiserücktrittsversicherung greift, wenn eine Reise aus versicherten Gründen nicht angetreten werden kann. Das sind zum Beispiel eine unerwartete schwere Erkrankung, der Tod eines nahen Angehörigen aber auch Kurzarbeit, Jobverlust oder eine Impfunverträglichkeit. In Pandemiezeiten sollten Vermittler besonders darauf achten, dass keine Leistungsausschlüsse bei Erkrankung mit Covid-19 oder bei Vorliegen einer coronabedingten Reisewarnung des Auswärtigen Amtes bestehen.

Auch an Reiseabbruch denken

Zusätzlich zum Storno vor der Reise sollte auch bedacht werden, dass ein Abbruch der Reise mitversichert ist. Daher ist die Kombination von Reiserücktritts- mit Reiseabbruchsversicherung empfehlenswert. Diese springt ein, wenn der Urlaub vorzeitig abgebrochen, unterbrochen oder verlängert werden muss.

An Quarantäne denken

Nach den letzten zwei Jahren wissen wir alle, wie schnell eine Quarantäne verhängt werden kann. Das ist besonders ärgerlich, wenn dies vor oder während des langersehnten Urlaubs passiert. Daher sollte immer auch eine Quarantäne bei Infektion mit oder Verdacht auf Corona mitversichert werden. Manche Urlaubsländer wie Costa Rica schreiben eine Quarantäneabsicherung sogar für die Einreise vor. „Wir bieten zu unserer Reiserücktrittsversicherung einen zusätzlichen Corona-Schutz an. Dieser leistet, wenn der Urlaub wegen einer Quarantäne storniert werden muss. Auch während des Urlaubs sind unsere Kunden vor Mehrkosten für ein Quarantänehotel oder einen späteren Rückflug geschützt“, erklärt Jörg Schmidt, Vorstand des auf internationale Krankenversicherung spezialisierten Assekuradeurs Care Concept.

Reisekrankenversicherung nicht vergessen

Noch wichtiger ist die Reisekrankenversicherung, denn hierbei geht es nicht nur um ein finanzielles Risiko, sondern um die bestmögliche Behandlung am Urlaubsort. Denn die gesetzlichen Krankenversicherungen leisten innerhalb der EU nur eingeschränkt und außerhalb der EU in der Regel gar nicht. Auch ein medizinisch sinnvoller Rücktransport wird von der GKV nicht übernommen. „Deshalb gehört eine Reisekrankenversicherung gerade in Zeiten einer Pandemie immer mit ins Gepäck“, so Schmidt weiter. (fw)