"Unsere Vorschläge wurden umgesetzt"

23.11.2018

Der BVK begrüßt, dass der Bundesrat heute die Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) verabschiedet hat. Besonders freut sich der Verband, dass eigene Anregungen mit aufgenommen wurden. Die Verordnung kann bald in Kraft traten.

Mit der VersVermV wird die Umsetzung der im Februar in Kraft getretenen IDD konkretisiert. Der BVK hatte zur VersVermV mehrere Stellungnahmen abgegeben und dabei ein Maßhalten bei neuen bürokratischen Pflichten für Versicherungsvermittler und eine Wertschätzung für ihre sozialpolitische Rolle gefordert.

Zuletzt war im parlamentarischen Prozess noch strittig, in welchem Maße die gesetzliche Weiterbildungspflicht von Vermittlern von 15 Zeitstunden überprüft werden soll. Die VersVermV sieht jetzt nur anlassbezogene Kontrollen der Vermittler vor. Außerdem sind Lernerfolgskontrollen nur bei Formaten des Selbstlernens vorgesehen. Durch beides sieht sich der BVK bestätigt. Der Verband sieht zudem die inhaltliche Fokussierung auf die Vermittlung von fachlicher und Beratungskompetenz des Weiterbildungsangebots positiv.

„Dass im verordnungsgebenden Prozess das Bundeskabinett und das zuständige Bundeswirtschaftsministerium die Anregungen aus unseren Stellungnahmen aufgegriffen haben, freut uns“, so BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Denn die VersVermV setzt in einem vernünftigen Maß Verbraucherschutz und Pflichten aus der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie sowie die Anerkennung unseres Berufsstands für die Absicherung der Kunden in ein angemessenes Verhältnis. „Wir begrüßen ebenso die Klärung in der finalen VersVermV, dass Weiterbildungen qualifiziert, planvoll und systematisch durchzuführen sind“, so Heinz weiter. „Damit sind die Anbieter von Weiterbildungen verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen. Besprechungen und spontane Treffen z. B. können damit nicht als Weiterbildungszeit erfasst werden. Damit wird dem IDD-Qualifizierungsgedanken entsprochen, so wie wir es schon seit langem von den auditierten Anbietern der branchenweiten und erfolgreichen Weiterbildungsinitiative gut beraten her kennen. Diese ist hervorragend positioniert und kann die Weiterbildungspflichten bestens umsetzen.“

Die VersVermV kann am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft treten. (ahu)

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