Versicherer fordern praxisnahe Nachhaltigkeitsberichterstattung
06.05.2025

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Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat ein Positionspapier zur geplanten Überarbeitung der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgelegt. Damit bringen die Versicherer ihre Erfahrung aus der Praxis in den laufenden Prozess ein mit dem Ziel, die Berichterstattung zielgerichteter, einfacher und zugleich effektiver zu gestalten.
„Wir setzen uns für einen Berichtsrahmen ein, der einfach, machbar und aussagekräftig ist, ohne dass der Zweck verloren geht“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. „Durch den Klimawandel nehmen Risiken für Wirtschaft und Gesellschaft zu - und Versicherer sind zentrale Akteure beim Managen und Versichern dieser Risiken. Dazu braucht es aber tragfähige Rahmenbedingungen.“
GDV beteiligt sich mit konkreten Vorschlägen an der Diskussion
Der GDV schlägt vor, dass sich die Berichtsstandards (European Sustainability Reporting Standards; ESRS) beispielsweise künftig stärker am Geschäftsmodell der Unternehmen orientieren – und nicht allein formalen Anforderungen folgen. „Unternehmen sollten mehr Flexibilität haben“, so Asmussen. Nachhaltigkeitsberichte sollten ein zutreffendes Bild über positive und negative Nachhaltigkeitsaktivitäten eines Versicherers vermitteln und nicht nur als Abarbeiten einer Checkliste von Einzelanforderungen verstanden werden.
Die Inhalte der ESRS-Berichte sollten zudem mehr auf die Bedürfnisse der Nutzer zugeschnitten sein. „Adressaten sind vor allem Investoren. Durch den Fokus auf Zahlen und der Straffung der qualitativen Anforderungen ließe sich der Umfang der Berichte erheblich reduzieren, ohne dass die Aussagekraft darunter leidet“, so Asmussen.
Ein weiterer Vorschlag betrifft die Messung der eigenen Treibhausgas-Emissionen. So wünschen sich die Versicherer Erleichterungen beim Ausweis ihrer indirekten CO2-Emissionen, die entlang der Wertschöpfungskette anfallen, etwa bei Versicherten. So haben Kfz-Versicherer beispielsweise keinen Einfluss auf das Fahrverhalten der Versicherungsnehmer. „Unternehmen sollten nur solche indirekten Emissionen erfassen müssen, die sie durch ihr eigenes Handeln auch beeinflussen können“, so Asmussen. (mho)

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