Urlaub: Terrasse, Balkon, Garten sichern

22.07.2025

Foto: © NIKIBA - stock.adobe.com

Gerade im Sommer stehen oft teure Möbel, Grills und anderer wertvoller Hausrat auf Terrasse, Balkon oder im Garten. „Wer längere Zeit nicht zu Hause ist, sollte prüfen, ob diese Dinge richtig gesichert und ausreichend versichert sind“, sagt BdVVorständin Bianca Boss.

Die Hausratversicherung deckt grundsätzlich den sogenannten Versicherungsort ab – dazu zählen auch Außenbereiche wie Terrassen oder Balkone. Aber: Versichert sind meist nur bestimmte Gefahren wie beispielsweise der Einbruchdiebstahl, nicht jedoch der einfache Diebstahl. Werden Gegenstände ohne größere Hindernisse von einer frei zugänglichen Terrasse entwendet, stufen Versicherer das meist als einfachen Diebstahl ein, für den Standardtarife nicht aufkommen. „Einige Anbieter bieten Erweiterungen, die auch diesen Fall mit abdecken können. Am besten schaut man einfach in die Versicherungsbedingungen oder fragt direkt beim Versicherer nach“, sagt Boss.

Der BdV rät: Wenn möglich sollten lose Wertgegenstände wie hochwertige Gartenmöbel oder teure Grills während der Urlaubsreise fixiert oder noch besser in abschließbaren Innenräumen gelagert werden. So sind sie auch im Fall eines Unwetters geschützt.

Gerade im Sommer ist es keine Seltenheit, dass Unwetter mit heftigen Windböen und Starkregen auftreten. Die Hausratversicherung übernimmt Sturmschäden allerdings nur, wenn es sich um einen versicherungsrechtlichen Sturm handelt. Die Windgeschwindigkeit muss hierfür bei mindestens 62 km/h (Windstärke 8) liegen. Schäden durch Überschwemmungen, etwa durch überlaufende Gewässer oder starken Regen, sind nicht im Schutz der Hausratversicherung enthalten. Dafür braucht man eine Elementarschadenversicherung, die als Zusatzbaustein abgeschlossen werden kann. (mho)

Andere ThemenBdV