Vorsorgevollmacht: Fünf Fakten, die jeder kennen sollte

26.01.2026

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Was passiert eigentlich, wenn durch Krankheit, Unfall oder Alter die eigene Entscheidungsfähigkeit plötzlich eingeschränkt ist? Viele denken, dass Angehörige automatisch Entscheidungen treffen dürfen – ein Irrtum mit weitreichenden Folgen. Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmt man frühzeitig selbst, wer im Ernstfall die eigenen Interessen vertreten soll. Die Debeka, eine der größten Versicherungen und Bausparkassen in Deutschland, informiert über die zentralen Fakten.

Viele glauben, dass Ehepartner, Kinder oder enge Vertraute im Notfall automatisch Entscheidungen treffen dürfen. Tatsächlich ist dies rechtlich nicht vorgesehen. Ohne Vorsorgevollmacht bestellt das Gericht eine Betreuungsperson – das kann auch eine fremde Person sein. Seit 2023 gibt es zwar ein Notvertretungsrecht für Ehegatten in Gesundheitsfragen, dieses ist jedoch zeitlich und inhaltlich begrenzt und gilt nicht für alle Lebensbereiche.

Mit einer Vorsorgevollmacht lassen sich wichtige Bereiche regeln

Die Vorsorgevollmacht erlaubt es, Vertrauenspersonen für zentrale Lebensbereiche zu bestimmen: Gesundheitsfragen, Finanzen, Behördenangelegenheiten oder Alltagsgeschäfte. Damit sind klare Vorgaben für den Ernstfall geschaffen, die einem selbst und den Angehörigen Sicherheit bieten. Die Vollmacht kann individuell ausgestaltet werden und sollte möglichst umfassend formuliert sein, um spätere Unsicherheiten zu vermeiden.

Eine Vorsorgevollmacht sollte gut durchdacht und schriftlich erteilt werden. Für bestimmte Angelegenheiten – etwa Immobiliengeschäfte – ist eine notarielle Beglaubigung nötig. Generell empfiehlt es sich, das Dokument sorgfältig zu formulieren und regelmäßig zu aktualisieren. Viele Institutionen verlangen im Ernstfall das Originaldokument.

Liegt keine Vollmacht vor, können wichtige Entscheidungen verzögert werden: Ein Gericht muss erst einen Betreuer bestimmen. Das kostet Zeit, kann finanzielle Belastungen mit sich bringen und bedeutet für die Betroffenen häufig zusätzliche Unsicherheiten. Mit einer Vorsorgevollmacht lässt sich eine gerichtliche Betreuung in den meisten Fällen vermeiden.

Eine frühzeitig ausgestellte Vorsorgevollmacht gibt Selbstbestimmung und entlastet Angehörige. Es empfiehlt sich, das Thema gemeinsam mit vertrauten Personen anzugehen, die Vollmacht klar zu regeln und sie mit passenden Versicherungen zu ergänzen. Wer vorbereitet ist, schafft Sicherheit für sich und seine Familie – und wahrt im Ernstfall das eigene Wunsch- und Lebenskonzept. (mho)

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