Weil einfach einfach einfach ist

03.03.2022

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Mehr Einfachheit in der Absicherung der Arbeitskraft ist gefragt. Tätigkeitsbeschreibung, Leistungsfall, DU-Klausel und weitere Stolperfallen erschweren den Vergleich.

Das leicht gestörte Verhältnis der Verbraucher zur Berufsunfähigkeits-Versicherung erklärt sich ja damit, dass diese Versicherung zwar jeder braucht, aber eben diese Versicherung dem Volksmund zufolge auch niemals leistet. Hier wird oft und fälschlicherweise der Kopf unterm Arm erwähnt. Wer sich ein wenig mehr mit der BU-Versicherung beschäftigt, weiß, dass tatsächlich in den allermeisten Fällen geleistet wird. Und manchmal wird eben auch zu Recht die BU-Rente abgelehnt. Dieses einzigartige Verhältnis lässt sich erklären, aber nicht so einfach beheben. Denn die Berufsunfähigkeits-Versicherung ist ja gerade deswegen so leistungsstark, weil sie sich flexibel an jede (!) gesundheitliche Einschränkung in jedem (!) Beruf anpassen kann und so die Leistung auslösen kann. Der Bäcker, der Leuchtturmwärter, der Lehrer und der IT-Spezialist können wegen Mumps, Masern, Röteln, Unfällen, psychischen Erkrankungen oder auch Kombinationen von all dem berufsunfähig werden. Deshalb muss der Begriff der Berufsunfähigkeit relativ abstrakt bleiben. Mit der Umschreibung, dass BU sei, wer für mindestens sechs Monate aus gesundheitlichen Gründen nur noch zur Hälfte seinen Beruf ausüben kann, lässt sich im Kopf des Kunden schon eine ziemlich treffende Vorstellung von BU auslösen. Allerdings ist dann im Detail zu klären, was dann „die Hälfte“ ist und vor allem, wie das im Leistungsfall nachzuweisen ist.

Die Angst vor dem Leistungsfall

Der Begriff des Leistungsfalls muss aus gutem Grund abstrakt bleiben. Würde er in den Bedingungen ausformuliert werden, bestünde die Gefahr, dass er eben nicht mehr für alle Einschränkungen und für alle Berufe gilt. Deshalb ist ein medizinischer Nachweis, der ja relativ eindeutig zu führen ist, nicht ausreichend, sondern erst in Kombination mit einer Tätigkeitsbeschreibung. Die Branche versucht jetzt, auf zwei Wegen dem Verbraucher die Angst vor dem Leistungsfall zu nehmen. Der erste Weg sind Zusatzbausteine in der BU-Versicherung. Der AU-Baustein, der Krebs-Baustein, die Infektionsklausel, die DU-Klausel und auch Rollstuhl-Klauseln oder Leistung bei vollständiger Erwerbsminderung zahlen auf das gleiche Konto ein: Mehr Einfachheit im Leistungsfall. Bei jeder Klausel liegt in der Regel auch Berufsunfähigkeit vor. Aber bei der AU-Klausel reicht die Krankschreibung als Nachweis, bei der DU-Klausel die Versetzung in den Ruhestand, bei der Erwerbsminderung der Rentenbescheid, bei der Infektionsklausel das Arbeitsverbot und bei den anderen Klauseln reicht ein medizinischer Nachweis. Und bei der DU-Klausel steht dann oft auch die Einfachheit gegen ein paar Monatsrenten mehr. Denn Dienstunfähigkeit tritt mit der Versetzung in den Ruhestand oder Entlassung ein. Da hat die Berufsunfähigkeit vermutlich schon einige Monate bestanden. Im zweiten Weg sollen neue Produkte helfen. Vertrieblich ist hier im Moment die Grundfähigkeits-Versicherung am erfolgreichsten. Und tatsächlich sind die Auslöser hier einfacher zu verstehen. Aber das ist nur scheinbar. Denn jeder Auslöser weckt bei jedem Verbraucher zunächst eine eigene Vorstellung. Unter Knien und Bücken wird sich der Fliesenleger was anderes vorstellen als ein katholischer Pfarrer.

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