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„AXA Immosolutions“: Rücknahme der Anteilsscheine vorübergehend ausgesetzt
(fw/kb) Die Aussetzung soll gemäß der gesetzlichen Bestimmungen des § 81 InvG in Verbindung mit § 12 Abs. 5 der allgemeinen Vertragsbedingungen des "AXA Immosolutions" zunächst auf drei Mont...
























