Aktivrente: BVK fordert ganzheitliches Konzept statt Stückwerk
10.10.2025

Michael H. Heinz, BVK-Präsident / Foto: © BVK
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) unterstützt die grundsätzliche Zielrichtung, dem aktuellen und künftig weiter zunehmenden Fachkräftemangel durch das Konzept einer Aktivrente entgegenzuwirken, wie er gestern vom Koalitionsausschuss beschlossen wurde. Jedoch ist nach Ansicht des BVK das Vorhaben nicht schlüssig und ohne eine erkennbare Einbindung in ein Gesamtkonzept. Außerdem vermisst der Verband bisher einen konkreten Fahrplan zur Einführung der Frühstartrente.
„Es ist widersprüchlich einerseits an der Rente ab 63 festzuhalten und andererseits Altersrentner steuerlich zu fördern“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Wir kritisieren auch, dass Selbständige nicht in den Genuss eines steuerfreien Hinzuverdienstes von 2.000 Euro monatlich nach Erreichen ihres Renteneintrittsalters kommen sollen. Das ist z. B. im Hinblick auf den Nachwuchsmangel bei den selbständigen Versicherungsvermittlern eklatant benachteiligend. Hier werden wahrscheinlich Klagen wegen Ungleichbehandlung nach Artikel 3 des Grundgesetzes anhängig sein.“
Der vorliegende Gesetzentwurf zur Aktivrente wird aus Sicht des BVK das Fachkräfteproblem in unserem Land kaum entschärfen und ist auch keine nachhaltige Lösung für die Altersvorsorge. Hier mahnt der Verband seit Jahren eine Reform der Riester-Rente an, damit diese mehr Förderberechtigte erreicht sowie renditeorientierter und unbürokratischer wird. Darüber hinaus wirft auch die steuerliche Ungleichbehandlung von Aktivrenteneinkünften gegenüber Einkünften jüngerer Arbeitnehmer erhebliche rechtliche Fragen auf.
„Wir erwarten zudem jetzt, dass auch die Frühstartrente ebenso zügig beschlossen und dann auf den Weg gebracht wird, damit die junge Generation an ein kapitalgedecktes Vorsorgesparen herangeführt wird“, betont BVK-Präsident Heinz.
Insgesamt fordert der BVK ein transparentes und kohärentes Gesamtkonzept für die gesetzliche Rente und eine Reform der privaten Altersvorsorge, die alle Berufsgruppen einbezieht, gleiche steuerliche Rahmenbedingungen gewährleistet und aufeinander abgestimmte gesetzliche Regelungen schafft. (mho)

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