BaFin: Neues zur Cyber-Versicherung
12.03.2026

Foto: © BaFin
Die Finanzaufsicht BaFin hat eine Aufsichtsmitteilung zur neuen Versicherungsart Cyber veröffentlicht. Darin definiert sie, unter welchen Bedingungen eine Schwankungsrückstellung gebildet werden kann.
Die Aufsichtsmitteilung weist Unternehmen darauf hin, wie sich die erstmals zum Ende 2025 für Cyber aufzustellende gesonderte Gewinn- und Verlust-Rechnung auf die Bildung einer eigenen Schwankungsrückstellung auswirkt. Konkret zeigt sie, wann Unternehmen eine Schwankungsrückstellung für Cyber bereits auf Basis von Schadenquoten eines verkürzten Beobachtungszeitraums von sieben Jahren bilden können. Sie erklärt auch, wie sich die Bildung einer solchen auf die Schwankungsrückstellung der Versicherungszweige auswirkt, unter denen die Beitrags- und Schadendaten für Cyber bislang berichtet wurden.
Die Aufsichtsmitteilung richtet sich an Versicherungsunternehmen, die Versicherungsgeschäft in der Versicherungsart Cyber Stand alone zeichnen. Die Veröffentlichung der BaFin enthält zudem die Cyberdaten aus Branchenabfragen für die Jahre 2020 bis 2024. (mho)

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