Chinas Umgang mit KI-Streitigkeiten

18.09.2026

Sebastian Wiendieck ist Partner bei Rödl und verantwortlich für die Rechtsberatung in China. Foto: © Rödl.

Exklusiv

Der Oberste Volksgerichtshof Chinas am 7. September 2026 die „Meinung des Obersten Volksgerichtshofs zur rechtmäßigen Behandlung von Streitigkeiten mit Bezug zu Künstlicher Intelligenz“ („Meinung“) veröffentlicht. Sie umfasst fünf Teile mit 24 Artikeln und ist die erste umfassende Leitlinie des höchsten chinesischen Gerichts zu zivil- und strafrechtlichen KI-Streitigkeiten.

Die Meinung ist kein förmliches Gesetz. Anders als die EU-KI-Verordnung verfügt China derzeit über kein einheitliches „KI-Gesetz“. Die Meinung schließt diese Lücke, indem sie vorgibt, wie Gerichte bestehende Vorschriften des Zivilgesetzbuchs, Urheberrechtsgesetzes, des Wettbewerbsrechts, Datenschutzgesetzes, Produktqualitätsgesetzes und Strafgesetzbuchs auf KI-Sachverhalte anwenden sollen. Die Meinung entfaltet erhebliche praktische Wirkung, da untere Gerichte den Auslegungen des Obersten Gerichtshofs zur einheitlichen Rechtsprechung folgen.

Zentrale Regelungsinhalte

Bei unerlaubten Handlungen im Zusammenhang mit KI gilt grundsätzlich die verschuldensabhängige Haftung. Gerichte sollen dabei Einsatzszenario, Autonomiegrad, Transparenz, Risiken sowie Schutzmaßnahmen von Entwicklern, Anbietern und Nutzern würdigen. Es gelten dabei die allgemeinen deliktsrechtlichen Vorschriften.

Im Bereich der Persönlichkeitsrechte stellt die Meinung klar, dass die Erzeugung erkennbarer digitaler Avatare oder synthetischer Stimmen ohne Zustimmung eine Rechtsverletzung darstellt. Die Verarbeitung rechtmäßig veröffentlichter personenbezogener Daten zu Trainingszwecken gilt in angemessenem Umfang grundsätzlich nicht als rechtswidrig, sofern die betroffene Person nicht widersprochen hat. Im Verbraucherschutz gilt die Nachahmung von Prominenten durch KI für betrügerische Verkaufsaktionen als Betrug, mit Anspruch auf Strafschadensersatz. Algorithmische Preisdiskriminierung begründet eine Haftung wegen Verletzung fairer Handelsbedingungen.

Bei Schäden durch fehlerhafte KI-integrierte Geräte gelten die bestehenden Produkthaftungsvorschriften. Bei Unfällen mit Fahrassistenz- oder autonomen Systemen wird die Haftung anhand der tatsächlichen Kausalität unter Berücksichtigung von Fahrzeugmängeln und Fahrerverschulden verteilt. Gerichte können die Vorlage erforderlicher Daten anordnen.

Bei geistigen Eigentumsrechten wird die Haftung für urheberrechtsverletzende KI-Inhalte zwischen Entwicklern, Anbietern und Nutzern nach Rolle, Kontrolle und Beitrag verteilt. Beklagte können zur Offenlegung von Trainingsdaten verpflichtet werden. Die Nutzung von KI für Produktpiraterie oder irreführende Werbung fällt unter das Wettbewerbsrecht. Für KI-unterstützte Erfindungen bleibt ein benennbarer menschlicher Erfinder erforderlich. Bei Beweismitteln verlangt die Meinung eine umfassende Prüfung der Authentizität KI-generierter Beweise. Parteien, die KI-generierte Schriftsätze einreichen, müssen deren Richtigkeit prüfen und den KI-Einsatz offenlegen. Verstöße können zu strafrechtlichen Sanktionen führen.

Offengelassen wurden zwei zentrale Fragen: ob von KI erzeugte Inhalte urheberrechtlich schutzfähig sind und ob die Nutzung geschützter Werke zu Trainingszwecken ohne Zustimmung eine Rechtsverletzung darstellt. Beides soll künftiger Rechtsprechung und Gesetzgebung vorbehalten bleiben.

Finanzsektor im Fokus

Unmittelbar vor der Meinung wurden am 18. Juni 2026 die für den Finanzsektor maßgeblichen „Leitlinien zur sicheren Entwicklung und Anwendung Künstlicher Intelligenz im Bank- und Versicherungswesen“ von der Nationalen Finanzaufsichtsbehörde (NFRA) erlassen. Anders als die Meinung des Obersten Volksgerichtshofs handelt es sich bei den NFRA-Leitlinien um verbindliche regulatorische Anforderungen an Finanzinstitute.

Die NFRA-Leitlinien sind die ersten systematischen Regeln, die speziell auf die Sicherheit von KI-Anwendungen im chinesischen Bank- und Versicherungswesen abzielen. Geregelt werden sieben Bereiche: Governance-Architektur, Entwicklung und Anwendung, Daten-Governance, Rechenleistung, Risikomanagement, Kompetenzaufbau sowie Aufsicht und Durchsetzung.

Die Leitlinien verankern den Grundsatz, dass Finanzinstitute als Nutzer von KI-Tools die volle Verantwortung tragen. Sie müssen die Aufgabenverteilung und Verantwortlichkeiten zwischen Entwicklern, Anbietern und Nutzern klar definieren und für jeden Prozessschritt festschreiben. Zudem müssen Finanzinstitute ein Management-System über den gesamten Lebenszyklus von KI-Anwendungen aufbauen.

Für Hochrisiko-Anwendungen, insbesondere bei Kreditgenehmigungen, Schadenregulierungen, Vermögensbewertungen und Risikomanagement müssen menschliche Aufsichts- und Interventionsmechanismen etabliert werden. Die Leitlinien verbieten schließlich die Nutzung personenbezogener Informationen für das Training und die Optimierung generativer KI-Modelle. Extern eingeführte generative KI-Modelle müssen zudem bei der Cyberspace-Administration registriert werden.

Praktische Bedeutung für in China tätige Unternehmen

Die Meinung des Obersten Volksgerichts stellt klar, dass KI ein Werkzeug ist, wie jedes andere auch. Sie erfordert Respekt, Verantwortung und solide Sicherheitsmaßnahmen. Genauso wie ein Unternehmen niemals zulassen würde, dass ein ungeschulter Mitarbeiter Maschinen ohne Schutzvorrichtungen und Aufsicht bedient, darf es nicht zulassen, dass KI ohne ähnliche Sicherheitsvorkehrungen eingesetzt wird. Dabei gilt das Leitprinzip, dass jedes Unternehmen für Daten verantwortlich ist, die in ein KI-Tool eingegeben werden, sowie für die Verwendung der von einem KI-Tool erzeugten Ergebnisse.

Für Finanzinstitute kommt hinzu, dass auf Basis der NFRA-Leitlinien konkrete KI-Compliance-Programme etabliert werden müssen. Bis zur Verabschiedung eines nationalen KI-Gesetzes ist zu erwarten, dass andere Branchen ihre eigenen brachen-, industrie- oder berufsspezifischen Regelungen erlassen werden.

Gastbeitrag von Sebastian Wiendieck, Partner bei Rödl und verantwortlich für die Rechtsberatung in China.