Wirtschaftslage führt zu steigenden Fallzahlen im Arbeitsrechtsschutz

18.09.2026

Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer, GDV / Foto: © GDV

Die schwächelnde Wirtschaftslage in Deutschland mit immer mehr Firmenpleiten sorgt auch für eine steigende Zahl von Rechtsstreitigkeiten um den Arbeitsplatz. Wie eine aktuelle Statistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zeigt, nehmen Beschäftigte den Arbeitsrechtsschutz dieses Jahr deutlich häufiger in Anspruch als in den Vorjahren.

„Im zweiten Quartal 2026 entfielen bereits 15,3 Prozent aller Schäden in der Rechtsschutzversicherung auf Streitigkeiten rund um das Arbeitsverhältnis. Ein Jahr zuvor waren es 14,6 Prozent und 2024 noch 14,2 Prozent“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.

Noch deutlicher zeigt sich die Entwicklung bei den Leistungen. Von Januar bis Juni 2026 entfielen 38,6 Prozent aller Schadenzahlungen der Rechtsschutzversicherer auf den Arbeitsrechtsschutz. 2025 waren es nach dem zweiten Quartal 36,8 Prozent und 2024 sogar nur 33,9 Prozent.

„Wenn Unternehmen Stellen abbauen oder umstrukturieren, nehmen auch die Konflikte am und um den Arbeitsplatz zu. Für Beschäftigte kann es dann schnell um die eigene wirtschaftliche Existenz gehen“, so Asmussen. „Der Arbeitsrechtsschutz gewinnt deshalb gerade in einer Phase schwacher Konjunktur zunehmend an Bedeutung.“ Die deutsche Wirtschaft leidet seit geraumer Zeit unter schwacher Dynamik und hoher Unsicherheit. Zwischen 2019 und 2025 wuchs die Wirtschaftsleistung insgesamt um weniger als ein Prozent.

Zugleich bleibt die Zahl der Unternehmensinsolvenzen über dem Vorjahresniveau. Von Januar bis Juni 2026 zählte das Statistische Bundesamt 12.812 Unternehmensinsolvenzen, 6,7 Prozent mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Auf dem Arbeitsmarkt sind die Folgen ebenfalls sichtbar. Im August waren in Deutschland gut drei Millionen Menschen arbeitslos, 36.000 mehr als ein Jahr zuvor. Die Bundesagentur für Arbeit spricht von einer weiterhin schwachen Entwicklung am Arbeitsmarkt.

Vor diesem Hintergrund haben auch die Rechtsschutzversicherer ihre Lagebewertung angepasst. Fast alle befragten Unternehmen berichteten im ersten Quartal 2026 von einer ungünstigeren Schadenentwicklung als im Vorjahr. Gleichzeitig steigt die Nachfrage nach Rechtsschutz weiter. Für das Gesamtjahr 2026 erwartet der GDV für die Rechtsschutzversicherung ein Beitragswachstum von 4,5 Prozent.

Wer als Arbeitnehmer eine Kündigung erhält und eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz hat, sollte sich zunächst an den Versicherer wenden. Viele Anbieter vermitteln eine schnelle anwaltliche Erstberatung. Der Versicherer prüft den Fall und übernimmt bei bestehendem Versicherungsschutz die vereinbarten Kosten.

Kommt es zu einer Kündigungsschutzklage, trägt die Rechtsschutzversicherung in der Regel die Kosten des eigenen Anwalts und die Gerichtskosten im vereinbarten Umfang. Ohne Rechtsschutzversicherung muss der Arbeitnehmer in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht die Kosten seines Anwalts grundsätzlich selbst tragen, auch wenn er den Prozess gewinnt.

Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen. Wichtig ist deshalb, nach Erhalt einer Kündigung nicht abzuwarten. Wichtig ist zudem, frühzeitig eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Denn je nach Vertrag kann eine Wartezeit bestehen. Entscheidend ist immer, welchen Versicherungsschutz der konkrete Vertrag vorsieht.

Insgesamt steigt die Zahl der Rechtsschutzversicherten in Deutschland. 2025 kamen auf rund 26,2 Millionen Verträge etwa 5,1 Millionen Schadenfälle. Damit nutzte rechnerisch etwa jeder fünfte Versicherte seine Rechtsschutzversicherung. Der Schadenaufwand lag bei rund 4,1 Milliarden Euro. Zehn Jahre zuvor waren es rund 2,7 Milliarden Euro. Rund 60 Prozent der Haushalte in Deutschland verfügen über eine Rechtsschutzversicherung. (mho)

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