BaFin: Verbraucherbeschwerden zur Versicherungswirtschaft legen zu

08.04.2024

Foto: © Kai Hartmann Photography / BaFin

Verbraucher haben sich im Jahr 2023 deutlich häufiger bei der Finanzaufsicht BaFin beschwert als im Vorjahr. Hauptgrund für den Anstieg: Fehler und Versäumnisse im Kundenservice bei Banken, Versicherern und Wertpapierdienstleistungsinstituten. Im Versicherungssektor waren die Kunden häufig verärgert über langsame Schadenbearbeitung und schleppende Auszahlung.

Steigende Beschwerden bei Banken, Versicherern und Wertpapierdienstleistern

Im vergangenen Jahr beschwerten sich Kunden von Banken, Versicherern und Wertpapierdienstleistern insgesamt mehr als 38.000 (38.233) Mal bei der BaFin. Das entspricht einer Steigerung von rund 62 (61,8) Prozent im Vergleich zum Jahr 2022 (23.630 Beschwerden). Hilfe beim Verbrauchertelefon der Behörde suchten im gleichen Zeitraum mehr als 28.000 (28.261) Anrufer, eine Steigerung von mehr als 26 Prozent gegenüber 2022 (22.395).

Besonders stark stieg die Zahl der Beschwerden für den Bankensektor: von 14.760 im Jahr 2022 auf mehr als 27.000 im Jahr 2023, eine Steigerung von fast 87 Prozent. Bei Wertpapierdienstleistern nahm die Zahl der BaFin-Beschwerden um rund 18 Prozent zu.

Versicherungssektor: Verärgerung über langsame Schadenbearbeitung und schleppende Auszahlung

Auch im Versicherungssektor sorgten einige Themen immer wieder für Verärgerung bei den Kunden, darunter vor allem die langsame Schadenbearbeitung und schleppende Auszahlung von Versicherungsleistungen. Insgesamt gingen bei der BaFin 2023 knapp 7.700 (7.680) Beschwerden zur Versicherungswirtschaft ein und damit gut 20 (20,6) Prozent mehr als im Vorjahr (6.370).

Bock unterstreicht, wie wichtig die Beschwerden für die BaFin sind, um Missständen im Markt auf die Spur zu kommen: „Wenn wir Anhaltspunkte dafür haben, dass gegen verbraucherschützende Vorschriften verstoßen wird, und viele Verbrauchern betroffen sind, prüfen wir, ob und welche Maßnahmen wir ergreifen können. Neben unseren eigenen Erkenntnissen aus der Aufsichtsarbeit sind Beschwerden dafür ein wichtiger Indikator.“ Tätig werden könne die BaFin jedoch nur im Rahmen dieses kollektiven Verbraucherschutzes, hebt Bock hervor. Für die Durchsetzung möglicher Rechtsansprüche wegen Fehlverhaltens gegen eine Bank oder einen Versicherer müssten sich die Verbraucher an die Ombudsleute, die Schlichtungsstellen oder die ordentlichen Gerichte wenden. (mho)

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