BGH-Urteil zu Sonderabschreibungen

03.06.2013

Verkäufer und Vermittler haften, wenn sie dem Käufer einer Immobilie falsche Hoffnungen auf eine hohe Abschreibung machen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden, wie das „Hamburger Abendblatt" berichtet (Ausgabe vom 26.04.)

Rund 170.000 Euro wollte der Käufer einer Wohnung in einem denkmalgeschützten Haus an Sanierungskosten steuerlich geltendmachen. Diese Sonderabschreibung hatte der Vermittler ihm bei Kauf in Aussicht gestellt. Als der Kläger den Vertrag unterschrieb, war die Sanierung aber schon so gut wie beendet, weshalb nur noch ca. 830 Euro bei der Steuer angesetzt werden konnten. Sowohl der Verkäufer als auch der Vermittler haften beim Kläger auf Schadensersatz wegen Falschberatung (Az. V ZR 279/11).

Printausgabe 03/2013