BVK: Aktivrente löst nicht Problem der Altersvorsorge

17.09.2025

Michael H. Heinz, Präsident des BVK / Foto: © BVK

Wird mit der von der schwarz-roten Koalition beschlossenen „Aktivrente“ eine ausreichende Altersvorsorge ab dem 1. Januar 2026 möglich? – Sicher nicht, meint der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK).

„Wir sehen nicht, dass sich damit eine ausreichende Altersvorsorge lösen lässt“, erklärt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Die Koalition rechnet selbst nur mit ungefähr 25.000 Aktivrentnern, die monatlich 2.000 Euro steuerfrei hinzuverdienen können, trotz des Weiterbezugs ihrer Rente. Das wird vielleicht das Fachkräfteproblem in unserem Land etwas entschärfen, ist aber keine nachhaltige Lösung für die Altersvorsorge. Das Modell begünstigt zudem Menschen, die gesundheitlich und fachlich dazu noch in der Lage sind, nach Rentenbeginn weiterzuarbeiten – vorrangig Akademiker und gut verdienende Fachkräfte. Wenn schon, dann sollten unbedingt Selbständige in das Modell der Aktivrente einbezogen werden. Denn gerade sie sind vielfach Fachleute, auf die nicht verzichtet werden kann. Das gehört sich auch aus Gründen des Gleichheitsgebotes nach Artikel 3 des Grundgesetzes.“

Der BVK fordert hingegen, dass sich die Politik bei der Altersvorsorge über die gesetzliche Rente ehrlich macht und für ihre nachhaltige Finanzierung eine große Reform auf den Weg bringt, die einen generationsgerechten Mix aus zukünftiger Rentenhöhe, Beitragssatz und Renteneintrittsalter beschließt.

„Die vereinbarten Haltelinien der Bundesregierung helfen hier nicht weiter und behindern eine umfassende Reform“, so BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Zur Ehrlichkeit gehört auch, dass die private Altersvorsorge über die Riester-Rente und die geplante Frühstartrente attraktiver gestaltet werden müsste, damit die Menschen ihre Versorgungslücken im Alter effektiv schließen können.“

Der BVK begrüßt allerdings die Absicht der Bundesregierung, das Thema Generationenvertrag im angekündigten Herbst der Reformen grundlegend neu zu überdenken. Angesichts des drängenden Reformstaus mahnt der Verband jedoch an, das Thema nicht erneut als Prüfauftrag an eine Kommission auf die lange Bank zu schieben. Bei diesen Beratungen ist unbedingt auch die Expertise der deutschen Vermittlerschaft einzubeziehen und jeglichen Lösungen über einen Staatsfonds eine Absage zu erteilen. Denn dieser müsste erst mit hohem und langwierigem organisatorischen Aufwand eingerichtet werden und würde über weniger Expertise in Vorsorgefragen verfügen als die Vermittler. Zudem würde er nur ungenügend den individuellen Vorsorgebedarfen der Menschen entsprechen. (mho)

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