BVK begrüßt Pläne zur Reform privater Altersvorsorge

13.11.2025

Michael H. Heinz, BVK-Präsident / Foto: © BVK

Nach Ansicht des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) kommt endlich Bewegung in die dringend notwendige Reform der privaten Altersvorsorge. Die Bundesregierung will dazu voraussichtlich am 17. Dezember einen Entwurf zur Reform der Riester-Rente im Kabinett vorlegen.

„Das begrüßen wir sehr“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Hier muss man schauen, wie das von der Koalition zudem anvisierte private, kapitalgedeckte Altersvorsorgedepot konkret ausgestaltet wird und wie eine Anschlussfähigkeit zur Frühstartrente gewährleitstet ist. Wichtig ist uns dabei, dass individuelle Lösungen – und nicht ein Staatsfonds – favorisiert werden, für die unser Berufsstand die nötige Beratungsqualifikation und Expertise mitbringt. Hier muss der wichtige sozialpolitische Auftrag der Vermittler berücksichtigt werden.“

Das Konzept des zertifizierten Altersvorsorgedepots soll ergänzend zur Bestandsgarantie für die Riester-Verträge eingerichtet werden. „Wir zählen auf das Wort der Bundesregierung“, so BVK-Präsident Heinz. „Wesentlich ist, das diesbezügliche Gesetz schnell auf den Weg zu bringen, damit die junge Generation schon bald effektiv privat vorsorgen kann. Dass zusätzlich zur staatlichen Förderung auch Dritte, wie Eltern oder Großeltern, direkt ins Altersvorsorgedepot einzahlen können, ist ebenfalls zu begrüßen.“

Enttäuscht zeigt sich der BVK hingegen, dass die so konzipierte Frühstartrente ab nächstem Jahr zunächst nur für den 2020er-Jahrgang gelten soll. Auch dass automatisch nach sechs Monaten eine staatliche Standardlösung greifen soll, wenn die Eltern und Erziehungsberechtigten keinen individuellen Vertrag abschließen, ist nicht nachvollziehbar.

Mit einem dringenden Appell an die Fraktionsvorstände von CDU/CSU und SPD werben mehr als 30 Wirtschaftsverbände für eine Ablehnung des aktuellen Regierungsentwurfs zur Rente. Die Verbände aus unterschiedlichsten Branchen repräsentieren mehr als die Hälfte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland. Auch der BVK hat den Brief an die Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und SPD unterschrieben.

Die Hauptkritik der Wirtschaft ist, dass der Gesetzentwurf der Regierung weit über den Koalitionsvertrag hinausgeht und den Bundeshaushalt auf Jahrzehnte massiv belasten würde. Die Verbände beziehen sich auf eine aktuelle Studie der Prognos AG im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft. Danach würde der Gesetzentwurf bis 2050 rund 480 Milliarden Euro zusätzliche Kosten verursachen. Die Höhe ist vergleichbar mit dem gesamten Volumen des schuldenfinanzierten Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaschutz. Wenn notwendige Investitionen mit Verweis auf die haushalterische Situation aus Schulden finanziert werden, ist es untragbar, konsumtive Ausgaben in ähnlicher Höhe zu beschließen, erklären die Wirtschaftsvertreter. Die jährlichen Mehrkosten würden gegenüber der geltenden Rechtslage von 18,3 Mrd. Euro (2031) auf 27 Mrd. Euro (2050) steigen. (mho)

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