BVK lehnt Bafin-Forderung nach längerer Stornohaftung ab
08.09.2026

Foto: © BaFin
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) weist die Überlegungen der Bafin zurück, die in der Lebensversicherung übliche Stornohaftungszeit von fünf Jahren zu verlängern. Die Aufsicht begründet dies mit den neuen Wechselmöglichkeiten im Rahmen der Reform der privaten Altersvorsorge und den daraus resultierenden Risiken für Versicherungsunternehmen.
„Die geplante Verlängerung der Stornohaftung wäre das völlig falsche Signal“, kritisiert BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Versicherungsvermittler dürfen nicht zu den Leidtragenden einer Reform werden, die ausdrücklich mehr Wechselmöglichkeiten und Flexibilität für Verbraucher schaffen soll. Wer Anbieterwechsel erleichtert, kann nicht gleichzeitig die Haftungsrisiken der Vermittler ausweiten.“
Der BVK betont, dass die bereits heute geltende fünfjährige Stornohaftung eine erhebliche Unsicherheit und Belastung für Vermittler darstellt. Eine weitere Ausdehnung würde insbesondere kleine und mittelständische Vermittlerbetriebe treffen und die Attraktivität des Berufsstandes weiter schwächen.
„Die Bafin verkennt die Realität im Vermittlermarkt“, so Heinz. „Gute Beratung entsteht durch Qualifikation, Kundennähe und Vertrauen, nicht durch immer längere Haftungsfristen. Die Altersvorsorgereform darf nicht auf dem Rücken des Versicherungsvertriebs finanziert werden.“
Der BVK fordert die Bafin auf, von entsprechenden Überlegungen Abstand zu nehmen und die Bedeutung der Vermittler für die private Altersvorsorge anzuerkennen. Gerade in Zeiten wachsender Versorgungslücken brauche Deutschland mehr kompetente Beratung und nicht zusätzliche Belastungen für diejenigen, die sie täglich leisten. (mho)

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