Deloitte bAV-Studie 2025 zeigt fehlende Impulse
30.09.2025

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Die betriebliche Altersversorgung (bAV) steht in Deutschland auf der Stelle. Das zeigt die aktuelle Deloitte-bAV-Studie 2025, für die seit 2017 jährlich 2.000 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte befragt werden. Demnach legen weder die arbeitgeberfinanzierte bAV noch die Entgeltumwandlung spürbar zu, obwohl das Betriebsrentenstärkungsgesetz von 2019 eigentlich neuen Schwung bringen sollte.
Aktuell nutzen rund 45 bis 50 Prozent der Arbeitnehmer eine arbeitgeberfinanzierte bAV, bei der Entgeltumwandlung liegt die Quote bei etwa 40 Prozent. Damit bleibt mehr als die Hälfte der Beschäftigten ohne betriebliche Vorsorge. Besonders deutlich sind die Unterschiede zwischen kleinen und großen Unternehmen: Während Betriebe mit mehr als 1.000 Mitarbeitern eine deutlich höhere Teilnahmequote erreichen, liegt sie bei Firmen mit weniger als 50 Beschäftigten weniger als halb so hoch.
Als häufigsten Grund gegen eine Entgeltumwandlung nennen die Befragten 2025 erstmals das Argument, dass sie dafür „kein Geld übrig“ haben(37 Prozent). Bislang war ein fehlendes Angebot durch den Arbeitgeber die größte Hürde. Damit schlägt sich auch die anhaltende finanzielle Belastung vieler Haushalte direkt in den Ergebnissen nieder. Parallel wünschen sich 82 Prozent der Arbeitnehmer stärkere politische Impulse zur bAV.
Als Hebel sehen die Befragten vor allem Zuschüsse. Ein Drittel würde sich beteiligen, wenn der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge übernimmt, weitere 31 Prozent bereits bei einer Förderung von 15 Prozent. Hinzu kommen Forderungen nach flexibleren Modellen – etwa variablen Einzahlungen, frei wählbaren Anlageformen oder flexiblen Auszahlungen im Alter.
Die Studie kommt zu dem Schluss, dass auch die geplanten Anpassungen im Betriebsrentenstärkungsgesetz II nicht ausreichen werden. Um Versorgungslücken zu schließen, brauche es zusätzliche Maßnahmen, eine bessere Kommunikation und vor allem stärkere Anreize. Für Arbeitgeber ergibt sich daraus die Chance, sich als attraktiver Anbieter aufzustellen und zugleich ihre Beschäftigten beim Aufbau einer tragfähigen Altersvorsorge wirksam zu unterstützen. (mho)

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