Die Zukunft der Vermittler und Berater

11.01.2023

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Ob Versicherungs-, Finanzanlage-, Honorar- oder Immobiliendarlehensvermittler und -berater, sie alle müssen sich in das Vermittlerregister der Industrie- und Handelskammern eintragen lassen. Die entsprechende Statistik des DIHK zeigt zum Jahreswechsel interessante Entwicklungen in der Beraterschaft.

Aktuell gibt es 287.712 Vermittler, Berater und Makler nach §34d,f,h und i GewO. Damit ist die Gesamtanzahl im Vergleich zum Vorjahr nur leicht geschrumpft (288.844). Der größte Rückgang fand bei den gebundenen, erlaubnisfreien Versicherungsvertretern (§ 34d Abs. 7 GewO) statt, von ihnen gibt es heute knapp 2.500 weniger als zu Beginn des vergangenen Jahres. Besonders interessant: In allen anderen Bereichen der Versicherungsvermittlung nahm die Anzahl der registrierten Berater dagegen zu.

Der Zuwachs bei den ungebundenen Vermittlern fällt mit etwas mehr als 200 neuen Registrierungen über alle Bereiche (§ 34d Abs. 1, Abs. 6, Abs. 3) aber eher gering aus. So kann er das weitere Schrumpfen der Vermittlerschaft nicht ausgleichen. Es ist kein Geheimnis, dass die Anzahl der Vermittler bereits seit Jahren immer weiter zurück geht. Im Januar 2013 beispielsweise waren es laut DHIK-Zahlen insgesamt noch 253.401 Versicherungsvermittler, vor zehn Jahren gab es also allein mehr § 34dler als heute Vermittler über alle Bereiche insgesamt.

Kleine Gewinne

Auch bei den Finanzanlage-, Honorar- und Immobiliendarlehensvermittlern gibt es einen leichten Zuwachs. Die DIHK-Statistik belegt, dass die Anzahl der § 34f GewO-Vermittler von 39.084 in Q1 2022 auf 39.344 im dritten Quartal 2022 angestiegen ist. Allerdings gab es ausschließlich mehr Registrierungen bei den Vermittlern mit Erlaubnis für offene Investmentvermögen (§ 34f Abs. 1 Nr. 1 GewO), bei den Vermittlern mit Zulassungen für geschlossene Investmentvermögen (§ 34f Abs. 1 Nr. 2 GewO) und Vermögensanlagen (§ 34f Abs. 1 Nr. 3 GewO) waren die Zahlen dagegen leicht rückläufig.

Bei den Honorar-Finanzanlageberatern nach § 34h GewO gab es über alle Zulassungsbereiche leichte Steigerungen für denselben Zeitraum (Q3 2022: 290 vs. Q1 2022: 256).  Ähnlich war es auch bei den § 34i-Vermittlern. Aus 56.715 (Q1 2022) Vermittlern nach § 34i Abs. 1 S.1 GewO wurden 57.370 (Q3 2022). Bei den § 34i-Honorarberatern (§ 34i Abs. 5 GewO) gibt es nur eine minimale Veränderung von 676 auf 675 Registrierte für denselben Zeitraum. Die Gründe für diese Entwicklungen gehen nicht aus der DIHK-Statistik hervor.

Anlass zur Sorge?

Der BVK betrachtet diese Entwicklungen mit Sorge und sieht eine ganz klare Ursache für die sinkenden Zahlen. In einer aktuellen Pressemitteilung erklärt BVK-Präsident Michael H. Heinz, dass es sich beim Rückgang der gebundenen Vermittler auf's Jahr gerechnet um 2 % handle. „Das ist zwar nicht viel, steht aber in der jahrelangen Kontinuität des Vermittlerschwunds seit 2011, als insgesamt noch über 263.000 Versicherungsvermittler registriert waren. Heute sind es ohne die produktakzessorischen Vertreter, Makler und Honorarberater gerade einmal 185.140. Das sind rund 30 % weniger. Dieser Schwund ist eine Folge der immer weiter getriebenen Regulierung und überbordenden Bürokratie, die unseren Berufsstand einschnüren. Deshalb plädiert der BVK für ein Moratorium und für eine Überprüfung der Wirksamkeit der bestehenden Gesetze und Verordnungen, bevor wieder neue erlassen werden.“ Besonders kritisch sehe der BVK auch die aktuelle politische Debatte über ein generelles Verbot der Provisionsberatung auf EU-Ebene. (lb)