DIHK-Vermittlerverzeichnis

27.11.2025

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Aus Transparenzgründen müssen sich Versicherungsvermittler, Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater und Immobiliardarlehensvermittler in das Online-Register der IHK-Organisation eintragen lassen. Jetzt liegen neue Zahlen für Oktober vor.

Für gewerbsmäßig tätige Versicherungsvermittler und -berater besteht die Pflicht zur Eintragung in das Online-Register seit dem 22. Mai 2007. Bis zum 1. Oktober 2025 waren insgesamt 179.426 Versicherungsvermittler im Register eingetragen.

Zudem waren insgesamt 41.168 Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach § 34f GewO im Finanzanlagenvermittlerregister registriert. Eine Meldepflicht für diese Gruppe besteht seit dem 1. Januar 2013.

Hinzu kommen gewerbsmäßig tätige Honorar-Finanzanlagenberater, die sich seit dem 1. August 2014 in dem Online-Register verzeichnen lassen müssen. Zum 1. Oktober 2025 waren insgesamt 331 Honorar-Finanzanlagenberater mit Erlaubnis nach § 34h GewO im Vermittlerregister eingetragen. (mho)