„Ein Freifahrtsschein für Provisionsexzesse..“

15.05.2019

Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des Bundes der Versicherten / Foto: © BdV

… ist laut Bund der Versicherten der geplante Provisionsdeckel. Dieser fordert eine deutlich strengere Beschränkung der Abschlusskosten. Dabei bleibt es aber nicht.

Die Diskussion um den geplanten Provisionsdeckel in der Lebensversicherung wird immer erbitterter: Nachdem sich der Bundesverband Finanzdienstleistungen AfW bereits die Hoffnung geäußert hatte, dass die Regelung vom Bundestag abgelehnt wird (finanzwelt berichtete), kritisiert nun auch der Bund der Versicherten (BdV) den geplanten Provisionsdeckel – aber aus einem ganz anderen Grund: Dieser würde nicht weit genug gehen. Vor allem die geplante Regelung, dass die Abschlussprovision zwar bei 2,5 % gedeckelt, dieser Deckel aber für manche Makler auf bis zu 4 % angehoben werden kann, stößt beim Verband auf massive Kritik. „Der vom Ministerium vorgeschlagene Provisionsdeckel wirkt so, als würde man auf der Autobahn ein Tempolimit von 250 Stundenkilometern einführen und zusätzlich 400 Stundenkilometer für all diejenigen erlauben, die von sich behaupten, gut zu fahren. Ein solches Tempolimit führt nicht zu Fahrsicherheit und Umweltschutz, sondern erlaubt weiterhin exzessive Raserei. Genauso ermöglicht der vorgeschlagene Provisionsdeckel auch weiterhin Exzesse im Vertrieb der kapitalbildenden Lebensversicherungen“, zieht Axel Kleinlein, Sprecher des BdV-Vorstandes, einen äußerst polemischen und stark hinkenden Vergleich. Schließlich soll es ja Kritierien geben, nach denen beurteilt werden soll, ob ein Vermittler eine höhere Provision kassieren kann. (finanzwelt berichtete)

Der Verband ist der Auffassung, dass der Gesetzentwurf zu noch höheren Provisionen und Abschlusskosten führt, als sie nach bisheriger Rechtslage schon mit 2,5 % der Beitragssumme erlaubt wären. Deshalb fordert der Verbraucherschutzverein einen noch strengeren Provisionsdeckel: Die Abschlusskosten sollen auf 1,5 % der Beitragssumme und die Verwaltungskosten auf 5 % des Beitrages begrenzt werden. Mit der Begrenzung der Verwaltungskosten soll nach Willen des BdV verhindert werden, dass Versicherer nur die Provisionen deklarieren und somit den Provisionsdeckel umgehen.

„Finanzministerium ist auf richtigem Weg“

In seiner Stellungnahme unterstreicht der BdV zudem, dass das Bundesfinanzministerium den richtigen Weg eingeschlagen habe, in dem es fordere, dass die tatsächlichen Provisionen und Abschlusskosten auch vollständig kalkulatorisch abgebildet werden müssen. „Die bisherige Praxis ist kaufmännisch nicht redlich und muss geändert werden“, erklärt Kleinlein. Der Vorschlag im Gesetzesentwurf führt jedoch dazu, dass im Vergleich zu 1998 die Abschlusskosten und Provisionen für die gleiche garantierte Leistung um das Vierfache ansteigen können. „Das ist unterm Strich kein Provisionsdeckel, sondern ein politisches Placebo“, kritisiert Kleinlein. (ahu)

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