Ein Gewinn für alle Seiten

19.06.2020

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Finanzen sind Vertrauenssache und nur wenig sorgt für mehr Vertrauen als eine Norm. Deshalb kommt die DIN-normierte Finanzanalyse sowohl bei Kunden als auch Beratern bislang gut an. Letztere werden damit auch von einer großen Befürchtung befreit – der Teufel steckt hier aber wie so oft im Detail.

Der verstärkte Einsatz von Maschinen während der Industriellen Revolution sorgte dafür, dass zunehmend das Bedürfnis nach einheitlichen Standards für diese entstand und deshalb viele Normen entwickelt wurden. Genormt sind aber längst nicht nur materielle, sondern auch immaterielle Dinge, wie seit Anfang vergangenen Jahres die Finanzanalyse für Privathaushalte. Die VPV Versicherungen setzen aber schon länger auf vereinheitlichte Standards, wie Lars Georg Volkmann erläutert: „Das Institut für Normung hat die DIN 77230 vor über einem Jahr veröffentlicht. Wir analysieren die Finanzsituation unserer Kunden aber bereits seit 2015 nach DIN-Standard – damals noch nach DIN-Spec 77222.“ Laut dem Vertriebsvorstand ist der Stuttgarter Versicherer damit bislang sehr erfolgreich gewesen: „In diesen fünf Jahren haben wir reichlich positives Feedback unserer Kunden erhalten. Sie schätzen vor allem das individuelle finanzielle Gesamtkonzept, das sie durch die Finanzanalyse nach DIN-Norm erhalten. Viele sind auch neugierig, wie eine DIN-Norm und Finanzen überhaupt zusammenpassen und sind offen für diesen neuen Ansatz.“ Durch die DIN-Norm würden sich zudem die Prioritäten der Kunden verändern – zu deren eigenem Nutzen. „Ebenso erfreulich ist, dass sich Kunden nach einer Finanzanalyse nach DIN-Norm häufig bedarfsgerechter absichern. Durch die neutrale Auskunft über den persönlichen Absicherungsbedarf tritt die Frage nach dem Preis in vielen Fällen in den Hintergrund. Wir sind daher überzeugter Anwender der DIN-Norm 77230 und setzen auch in Zukunft auf die neutrale Finanzanalyse“, so Volkmann weiter.

DIN kann vor Haftung schützen

Eine wesentliche Eigenschaft von Normen ist, dass diese auf gesicherten Erkenntnissen von Wissenschaft und Erfahrung berufen, was auch rechtliche Konsequenzen hat. „Grundsätzlich haben DIN-Normen enthaftende Wirkung. Ein Bauunternehmer, der unter präziser Umsetzung aller dafür geltenden DIN-Normen eine Brücke gebaut hat, kann grundsätzlich für deren Einsturz nicht haftbar gemacht werden. Es wird anerkannt, dass er sich an den geltenden „Stand der Technik“ gehalten hat“, erläutert Dr. Klaus Möller, Vorstand des DEFINO Instituts für Finanznorm. Weniger vor materiellen als vor immateriellen Gefahren fürchten sich hingegen Finanzvermittler. So zählt die Furcht, für einen Beratungsfehler haftbar gemacht zu werden, zu den größten Ängsten, die diese im Berufsalltag begleitet.

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