Eine echte Krux

04.07.2022

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Wer sein Geld in einer Fondspolice oder direkt in einem Fonds anlegen und dabei auf Nachhaltigkeit setzen will, steht vor einem echten Problem. Nämlich der Frage, wie nachhaltig ist sein Investment wirklich? In den Anlagedeklarationen wimmelt es nur so vor Spitzfindigkeiten, und die EU legt unermüdlich nach. Ohne externe Hilfe sind auch die meisten Berater aufgeschmissen.

Mit der Sustainable Finance Disclosure Regulation will die Europäische Union die Finanzierung nachhaltigen Wachstums fördern, unter anderem bei Investmentfonds. Bislang ist die Definition von „strenger Nachhaltigkeit“ aber nicht sinnvoll geregelt, betont Dr. Dirk Rathjen vom Institut für Vermögensaufbau IVA. Nachhaltiges Investieren soll vom Trend zum Mainstream werden, und die Europäische Union will durch spezifische regulatorische Vorgaben zukunftsorientierte Rahmenbedingungen dafür schaffen. Eine Maßnahme ist die EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Sustainable Finance Disclosure Regulation – SFDR), die sich unter anderem auf Investmentfonds bezieht und diese in verschiedene Kategorien einordnet.

Wenn Fonds nach Artikel 8 (systematisch und explizit Förderung der ESG-Merkmale in der Kapitalanlage) oder Artikel 9 (Investmentprozess erfüllt ein ausweisbares außerfinanzielles Nachhaltigkeitsziel) kategorisiert sind, sollen Anleger sicher sein können, nachhaltig zu investieren. Artikel 9-Fonds sollen dabei die Anleger ansprechen, die auf Nachhaltigkeit besonders viel Wert legen. Artikel 6 wiederum bedeutet, dass keine ESG-Kriterien oder nur minimale Nachhaltigkeitsstandards umgesetzt werden. Was bedeutet das jetzt für Investoren und Berater?

Ein wahres Potpourri

„Zum einen ist die Regulierung noch im Entstehen und die genauen Anforderungen sind noch unklar. Das beinhaltet auch, dass die Reportinganforderungen für Artikel 8- und 9-Fonds möglicherweise so hoch sein könnten, dass viele Anbieter tatsächlich und nachweisbar nachhaltige Portfolios vorsichtshalber einstweilen nur nach Artikel 6 klassifizieren“, sagt Dr. Rathjen. Die Klassifizierung sagt also zum jetzigen Zeitpunkt nicht unbedingt viel aus. Im Rahmen der Auswertungen der Fondspaletten deutscher Lebensversicherer für den Fondspolicenreport Nachhaltigkeit stieß das Institut auf einen wichtigen weiteren Punkt: Im Durchschnitt schnitten Artikel 9-Fonds bei ganzheitlichen ESG Bewertungen nicht besser ab als die Artikel 8-Fonds. Bei näherer Analyse zeigte sich, so Dr. Rathjen, dass bei der Definition von „strenger Nachhaltigkeit“ für Artikel 9-Fonds das zuständige Gremium am Ziel vorbeigeschossen ist. Denn: Artikel 9 fordert, dass ein Fonds mindestens ein bestimmtes Nachhaltigkeitsziel verfolgt und dabei keinen „signifikanten Schaden“ anrichtet („Do no significant harm“).

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