EU-Provisionsverbot wurde zurückgenommen

07.02.2013

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Das Europaparlament will Provisionen und Courtagen für Finanzberater und Makler nicht verbieten. Die Forderung der EU-Kommission, Provisionen für unabhängige Berater zu verbieten, wurde vom Parlament wieder zurückgenommen, diese Einnahmen sollen zukünftig den Kunden in der Beratung offengelegt werden.

(fw/db) Konservative und Sozialdemokraten haben im Europaparlament die Forderung nach einem Verbot von Provisionen für die Vermittlung von Geldanlagen verhindert. Eine umfassende Offenlegung der Provisionen solle in Zukunft ausreichen. Finanzberater können weiterhin ihren Lohn und Einkommen erhalten, müssen aber über dessen Höhe informieren.

Die EU-Kommission hatte dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments (Econ) vorgeschlagen, das Provisionsverbot für alle unabhängigen Beratungen einzuführen. Die Parlamentarier waren der Meinung, dass es keine Unterscheidung mehr in abhängige und unabhängige Beratung geben und die [MiFID-2-Bestimmungen](http://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie2004/39/EG%C3%BCberM%C3%A4rktef%C3%BCr_Finanzinstrumente "Link zu Wikipedia "MiFiD"") auf alle Wertpapierfirmen gleichermaßen angewendet werden sollen. Folglich wird eine sogenannte "Honorarberatung" nicht den Stellenwert erlangen, der ihr noch im Kompromisspapier zu MiFID 2 zugemessen wurde.

Die Europafraktion der Grünen wollte das Verbot durchsetzen. "Das Ergebnis ist für den Verbraucherschutz auf dem Finanzmarkt eine Katastrophe", sagt der Verhandlungsführer der Grünen im Europaparlament, Sven Giegold.

[MiFID-2-Bestimmungen](http://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie2004/39/EG%C3%BCberM%C3%A4rktef%C3%BCr_Finanzinstrumente "Link zu Wikipedia "MiFiD"")