Der GDV zum Betriebsrentenstärkungsgesetz

07.08.2025

Moritz Schumann, Stellv. Hauptgeschäftsführer, Kompetenzzentrum Lebensversicherung, GDV / Foto: © GDV

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßt die geplante Novelle des Betriebsrentenstärkungsgesetzes. Ziel ist es, die Verbreitung und Attraktivität der betrieblichen Altersversorgung zu erhöhen. „Starke Betriebsrenten sind ein wichtiger Baustein für die Altersvorsorge. Trotzdem nutzen sie viele Beschäftigte bisher nicht. Es ist gut, dass sich das nun ändern soll“, sagt Moritz Schumann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des GDV. Der Verband hat heute seine Stellungnahme zum Gesetzentwurf abgegeben.

Die Bedeutung der kapitalgedeckten Zusatzvorsorge wächst angesichts des demographischen Wandels. Wer zusätzlich betrieblich oder privat vorsorgt, sichert sich ein verlässlicheres Einkommen im Alter und reduziert das Risiko, später auf Sozialleistungen angewiesen zu sein. Aus Sicht der Versicherer ist es richtig, Betriebsrenten vor allem dort zu stärken, wo sie bis heute wenig verbreitet sind: In kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) sowie bei Beschäftigten mit geringen Einkommen. Der geplante Ausbau der Geringverdienerförderung und deren Kopplung an die jährliche Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung sind dafür wichtige Maßnahmen. Positiv ist auch, dass die Reform nicht auf Sozialpartnermodelle begrenzt werden soll. So können mehr Betriebe erreicht werden, auch solche ohne Tarifbindung. In diesen Unternehmen und Zielgruppen besteht besonderer Nachholbedarf. Damit kann die Betriebsrente ihre gesamtgesellschaftliche Rolle als ergänzende Altersvorsorge besser erfüllen.

Verbesserungsbedarf bei Opting-Out und Renditechancen

Unternehmen sollen zukünftig die Möglichkeit bekommen, ihre Beschäftigten automatisch in eine Betriebsrente einzubeziehen, wenn diese nicht widersprechen (Opting-Out). Dass dieses Opting-Out auf Unternehmen ohne Tarifvertrag beschränkt werden soll, sieht der GDV kritisch. “Die Einschränkung nimmt einer sinnvollen Maßnahme den Wind aus den Segeln. Es sollten möglichst viele Unternehmen involviert werden – auch tarifgebundene”, so Schumann. Ebenfalls kritisch sehen die Versicherer, dass die hohen Mindestbeitragsgarantien nicht abgesenkt werden sollen. Lediglich Pensionskassen sollen chancenreicher anlegen dürfen. Das reicht aus Sicht der Versicherer nicht. “Mehr Spielraum in den Kapitalanlagen würde bessere Renditechancen für die Vorsorgenden ermöglichen. Das würde die Attraktivität der Betriebsrenten noch erhöhen”, so Schumann. Die Versicherer schlagen vor, die Garantien von derzeit 100 Prozent auf 80 Prozent abzusenken. Das bietet einen guten Kompromiss aus Sicherheit und Rendite. Betroffen ist die Beitragszusage mit Mindestleistung.

Die aktuelle Haushaltslage in Deutschland ist durch ein hohes Defizit geprägt. Eine Schließung dieser Lücke wird zunehmend schwieriger, auch weil die Sozialausgaben, insbesondere für die gesetzliche Rente, in den kommenden Jahren weiter steigen dürften. Vor diesem Hintergrund wird die kapitalgedeckte Vorsorge wichtiger denn je. Ansparmodelle wie Betriebs- und private Renten entlasten langfristig die umlagefinanzierten Sozialsysteme und damit auch den Bundeshaushalt. (mho)

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