Europarente PEPP bleibt weit hinter Erwartungen zurück

22.05.2025

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Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) sieht sich durch den Sonderbericht Nr. 14/2025 des Europäischen Rechnungshofs zur zusätzlichen Altersvorsorge in der EU in seiner Kritik bestätigt. Der Bericht zeigt, dass die Europarente (Pan-European Personal Pension Product - PEPP) bislang weit hinter den Erwartungen zurückbleibt und benennt zentrale Schwächen, die auch der BVK seit Jahren kritisiert.

„Ein Produkt, das mit einer Kostenobergrenze von einem Prozent pro Jahr auskommen muss, ist wirtschaftlich nicht tragfähig – weder für Anbieter noch für Vermittler“, erklärt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Solange diese unrealistische Deckelung besteht, wird es kaum Versicherer geben, die PEPP-Produkte entwickeln, geschweige denn Vermittler, die dazu beraten. Und das bei einem Produkt, das aufgrund eines länderübergreifenden Vertriebs zusätzlichen Beratungsbedarf hat.“

Zur unrealistischen Deckelung der Vertriebskosten kommt hinzu, dass Standardprodukte – wie die Europarente – weder den individuellen Lebenslagen der EU-Bürger, noch den unterschiedlichen und sehr komplizierten Besteuerungen in den 27 EU-Staaten gerecht werden können. Davor warnte der BVK vor seit Jahren.

„Dass der EU-Rechnungshof jetzt die begrenzte Wirkung von PEPP bemängelt, wundert uns deshalb nicht sehr,“ betont BVK-Präsident Heinz. Der BVK fordert daher eine grundlegende Überarbeitung der Rahmenbedingungen für PEPP. Insbesondere sollte die Kostenobergrenze – wenn überhaupt – auf ein realistisches Niveau angehoben und die Vermittler bei der Weiterentwicklung dieses Altersvorsorgesystems mit ihrer Expertise eingebunden werden. (mho)

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