Fallstricke bei Anbieterwechsel und Kapitalübernahmen
22.06.2026

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Die Chancen der neuen geförderten privaten Altersvorsorge werden derzeit intensiv diskutiert. Besonders viel Aufmerksamkeit erhält das geplante Altersvorsorgedepot. Eine aktuelle Untersuchung von Sirius Campus in Kooperation mit Aeiforia zeigt, dass ein erheblicher Teil der heutigen Riester- Sparer einen Wechsel in das neue System erwägt.
Hochgerechnet könnten rund ein Viertel der Riester-Kunden insgesamt etwa 65 Milliarden Euro Kapital in neue Altersvorsorgedepots übertragen. Für Banken, Neobanken, Neobroker und Vermögensverwalter klingt das zunächst nach einem enormen Marktpotenzial. Doch zwischen der Wechselbereitschaft der Kunden und einer erfolgreichen Kapitalübernahme liegen zahlreiche rechtliche, steuerliche und administrative Herausforderungen.
Während bei einem klassischen Depotübertrag in erster Linie Wertpapiere und Anschaffungsdaten übertragen werden, müssen bei geförderten Altersvorsorgeverträgen häufig jahrzehntelang aufgebaute Förderhistorien berücksichtigt werden. Dazu zählen etwa staatliche Zulagen, steuerliche Förderungen, Rückforderungen, Anbieterwechsel in der Vergangenheit, Versorgungsausgleichsverfahren, Teilkapitalentnahmen, Beitragsfreistellungen sowie Sonderregelungen aus unterschiedlichen Rechtsständen.
Jeder einzelne Vertrag besitzt seine eigene Historie und jeder einzelne Wechsel muss rechtlich korrekt, steuerlich sauber, förderunschädlich und technisch nachvollziehbar umgesetzt werden. Die steuerlichen Aufbewahrungspflichten sind unbedingt zu beachten. Die Finanzbranche steht damit vor einer Aufgabe, die weit über die Einführung eines neuen Depotprodukts hinausgeht.
Ein besonders sensibles Thema ist die sogenannte Zwei-Vertrags-Grenze. Viele Verbraucher verfügen bereits heute über mehrere geförderte Altersvorsorgeverträge. Durch einen Wechsel in das Altersvorsorgedepot können Konstellationen entstehen, die eine genaue Prüfung der Förderfähigkeit, der zukünftigen Vertragsstruktur und Leistungsansprüche erfordern. Für Berater und Anbieter bedeutet dies: Standardisierte Wechselstrecken werden nicht ausreichen. Jeder Übertragungsfall muss individuell geprüft werden.
Besonders kritisch wird es dort, wo bestehendes Altersvorsorgekapital in ein neues Regelwerk überführt wird. Viele Riester-Verträge wurden vor zehn, fünfzehn oder zwanzig Jahren abgeschlossen. Sie entstanden unter anderen gesetzlichen Rahmenbedingungen, anderen Förderregeln und teilweise anderen steuerlichen Voraussetzungen. Mit einer Übertragung kann die Situation entstehen, dass Vermögen, das ursprünglich unter einem bestimmten Rechtsrahmen aufgebaut wurde, künftig unter neuen gesetzlichen Vorgaben verwaltet werden muss.
Martin Gattung, Gründer und Geschäftsführer Aeiforia GmbH, erläutert dazu: Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht nur: „Kann das Kapital übertragen werden?“, sondern vielmehr: „Welche rechtlichen, steuerlichen und fördertechnischen Folgen hat die Übertragung für den Kunden?“ Wer diese Frage nicht sauber beantwortet, riskiert Fehlentscheidungen mit langfristigen Auswirkungen.
Viele Marktteilnehmer beschäftigen sich derzeit mit digitalen Abschlussstrecken, ETF-Auswahl und Benutzerfreundlichkeit. Die Komplexität entsteht jedoch durch:
· Übernahme historischer Vertragsdaten
· Verwaltung von Förderhistorien
· Kommunikation mit der ZfA
· Verarbeitung von Korrekturmeldungen
· Nachvollziehbarkeit über mehrere Jahrzehnte
· Dokumentation von Anbieterwechseln
· Rentenübergänge und Leistungsphasen
Gerade Neobanken und Neobroker betreten hier vielfach Neuland. Die technologische Kompetenz für den Wertpapierhandel ist vorhanden. Die Infrastruktur für jahrzehntelange Altersvorsorgeverwaltung muss jedoch häufig erst aufgebaut oder eingekauft werden.
Zu den kritischen Erfolgsfaktoren im Rahmen eines Anbieterwechsels mit Kapitalübernahme sollten sich Marktteilnehmer, die mit den Prozessen rund um die geförderte private Altersvorsorge nicht vertraut sind, unbedingt beraten lassen. Zudem ist eine Weiterbildung, zum Beispiel zum Fachexperten für geförderte private Altersvorsorge, für alle ratsam, die operativ mit Verträgen und Beständen umgehen müssen. (mho)

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