GDV kontert Angriff des BVK
11.02.2026

Gebäude, Eingang des GDV. Foto: © GDV
Letzte Woche hatte der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) den Vorstoß des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zur Aussetzung der Beratungspflicht bei Altersvorsorge-Standardprodukten für Versicherer kritisiert. Jetzt reagiert der GDV auf die Kritik.
„Was der GDV als Wettbewerbsgleichheit verkauft, ist in Wahrheit ein Frontalangriff auf Verbraucherschutz, Beratungsqualität und den gesamten Berufsstand der Versicherungsvermittler“, erklärte BVK-Präsident Michael H. Heinz letzten Donnerstag. Die Beratungspflicht sei keineswegs ein bürokratisches Hindernis, sondern ein wesentliches Schutzinstrument – gerade bei langfristigen und existenziellen Finanzentscheidungen wie der Altersvorsorge, so der BVK.
Dazu teilte der GDV jetzt auf Anfrage von finanzwelt mit:
„Execution only ist keine Kampfansage an den Ausschließlichkeits- oder persönlichen Vertrieb, sondern eine sinnvolle Ergänzung. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass das Standardprodukt digital angeboten wird. Das ist aber nur möglich, wenn man mit wenigen Klicks zum Abschluss kommt. Eine Beratung mit Geeignetheitsprüfung – zu der Versicherer und Vermittler gesetzlich verpflichtet sind – verlangt umfangreiche Fragen und Antworten. Das ist zu kompliziert.
Deshalb wollen wir ein Standardprodukt, das so einfach ist, dass es ohne Beratung auskommt und auf den Websites mit wenigen Klicks abgeschlossen werden kann. Persönliche Beratung wird weiterhin angeboten, was gerade bei komplexeren Produkten ein klares Differenzierungsmerkmal ist.
Unser Ziel sind gleiche Spielregeln für alle Anbieter kapitalgedeckter Altersvorsorge – egal ob Versicherung, Bank, Fondsgesellschaft oder Neobroker, denn heute gibt es nur für Versicherer eine zusätzliche nationale Pflicht über die EU-Vorgaben hinaus“, so der GDV. (mho)

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