Höherer Arbeitgeberzuschuss für PKV-Versicherte
19.01.2026

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Der Arbeitgeber beteiligt sich seit Jahresbeginn mit einem höheren Zuschuss an der privaten Krankenversicherung. Dieser kann zur Optimierung des Versicherungsschutzes genutzt werden.
Privatversicherte Arbeitnehmer erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. Dieser beträgt bis zur Hälfte des zu zahlenden Beitrags und ist auf den maximalen Zuschuss begrenzt, den gesetzlich Versicherte erhalten. Da sich in der gesetzlichen Krankenversicherung neben der Beitragsbemessungsgrenze auch der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz erhöht hat, stieg der Höchstarbeitgeberzuschuss zum 1. Januar für die private Krankenversicherung um 37,27 Euro auf 508,59 Euro.
„PKV-Versicherte sollten dies zum Anlass nehmen und prüfen, ob sie den Arbeitgeberzuschuss bereits ausschöpfen und ob sich darüber eine Anpassung des Versicherungsschutzes lohnt“, empfiehlt die uniVersa Krankenversicherung. Der höhere Arbeitgeberzuschuss kann zum Beispiel dazu verwendet werden, sich mit einem Beitragsentlastungstarif eine garantierte Beitragsermäßigung im Alter aufzubauen. Für Arbeitnehmer ist dies durch das Bürgerentlastungsgesetz meist noch mit zusätzlichen Steuervorteilen verbunden. (mho)

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