Honorar für Makler? Arbeitskreis Beratungsprozesse bietet Lösung

03.06.2022

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Versicherungsmakler erhalten ihre Vergütung (Courtage) üblicherweise vom Versicherer. Doch manchmal haben sie gute Gründe, ein Produkt zu empfehlen, an dem sie zunächst nichts verdienen. Das kann das bedarfsgerechte Konzept vom Direktversicherer sein oder der leistungsstarke Nettotarif. Schließich steht das Interesse ihrer Kunden für sie an erster Stelle. Damit ihre Beratung in diesen Fällen nicht zum Zuschussgeschäft wird, können Makler mit Mandanten eine separate Vergütung vereinbaren.

Diese Vergütungsvereinbarung, auch Honorarvertrag genannt, regelt Höhe, Fälligkeit und weitere Modalitäten. Doch nicht jeder Vertrag wird Maklern und Mandanten gleichermaßen gerecht. Manchmal fehlt es an Transparenz, in seltenen Fällen auch an Fairness. Der Arbeitskreis Beratungsprozesse greift das Problem auf. In seinem Internetauftritt bietet er ab sofort eine Textvorlage für die Vergütung zwischen Makler und Kunde. Diese eignet sich für laufende Zahlungen ebenso wie für Einmalbeträge. Eine konkrete Regelung für den Fall der Rechtsnachfolge (z. B. beim Verkauf) erleichtert die rechtskonforme Übertragung des Bestands.

Das Know-how für den Mustertext zur Honorarvereinbarung stammt aus der Expertengruppe „Alternative Vergütungsmodelle“ im Arbeitskreis Beratungsprozesse. An der Qualitätssicherung beteiligt war die Expertengruppe Recht. Michael Franke, einer der Initiatoren des Arbeitskreis Beratungsprozesse, begrüßt das Ergebnis: „Versicherungsmakler leisten für ihre Kunden wertvolle Arbeit. Die gibt es nicht zum Nulltarif. Kommt eine Courtage nicht in Betracht, ist es legitim, dass der Kunde den Aufwand honoriert. Dank der engagierten Mitarbeit unserer Träger und Berufsverbände ist jetzt eine faire Vergütungsvereinbarung entstanden, die beiden Parteien gerecht wird. Damit kommen wir unserem Ziel, Vermittelnde bestmöglich zu unterstützen, einen weiteren Schritt näher. Sie dürfen unser Material wie immer kostenlos nutzen.“ Alle Unterlagen stehen in der Rubrik Downloads bereit.

Mit der Vergütungsvereinbarung ergänzt der Arbeitskreis sein Angebot für alternative Vergütungsmodelle. Im Sommer 2021 hatte er bereits die „Textmuster für Servicevereinbarungen Gewerbe und Privat“ veröffentlicht. Mitgewirkt an beiden Lösungen haben der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW, der Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e.V. (BDVM), der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK), der Verband der Fairsicherungsmakler e.V. sowie die Servicegesellschaften germanBroker.net AG und CHARTA Börse für Versicherungen AG.

Als Non-Profit-Organisation unterstützt der Arbeitskreis Beratungsprozesse Versicherungs- und Finanzvermittler bei der kundenorientierten Beratung und Vermittlung. Neben Vermittlerinnen und Vermittlern fördern auch Versicherer, Finanzdienstleister, Softwarehäuser und Servicedienstleister den Arbeitskreis mit einer Partnerschaft. Auf diese Weise unterstreichen sie ihre Wertschätzung für den ungebundenen Vertrieb.

Alle Informationen gibt es hier. (hdm)