ZIA sieht neue EU-Kriterien kritisch

09.09.2026

ZIA-Präsidentin Iris Schöberl. Foto: © LaurenceChaperon

Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) begrüßt, dass die die Europäische Kommission mit dem heute vorgestellten Vorschlag für einen Rechtsakt für erschwinglichen Wohnraum (sog. „Affordable Housing Act“) Rechtssicherheit für Unternehmen und staatliche Stellen schaffen möchte. Der Vorschlag setzt jedoch an den falschen Stellschrauben an.

Die Wohnraumkrise in Europa ist vor allem ein Angebotsproblem. Einer anhaltend starken Nachfrage steht in zahlreichen europäischen Regionen ein strukturell zu geringes Wohnungsangebot gegenüber. Eine nachhaltige Lösung dieser Herausforderung setzt voraus, dass die Rahmenbedingungen für Investitionen verbessert, neue Baukapazitäten erschlossen und vorhandene Bestände effizienter genutzt werden. Künftige Maßnahmen auf europäischer Ebene sollten sich daran messen lassen, ob sie bestehende Investitionshemmnisse beseitigen und tatsächlich zu einer Ausweitung des Wohnungsangebots beitragen. Der „Affordable Housing Act“ schafft eine neue rechtliche Grundlage für Maßnahmen gegen Kurzzeitvermietungen und die Einschränkung des Erwerbs oder der Nutzung von Grund und Boden sowie Wohnimmobilien, die nicht dem Hauptsitz dienen. Kurzzeitvermietungen machen jedoch in vielen Märkten nur einen begrenzten Anteil am Wohnungsbestand aus und können daher nicht als Hauptursache der Wohnraumknappheit betrachtet werden.

Zudem sieht der ZIA die Einführung einer neuen EU-Definition für angespannte Wohnungsmärkte kritisch. Die vorgeschlagenen Kriterien, vor allem das Verhältnis von Immobilienpreis zum Einkommen, wird in Deutschland in der Verwaltungspraxis kaum angewandt und bildet kein vollständiges Bild ab. Auch die übrigen Vorgaben bleiben weitestgehend vage.

ZIA-Präsidentin Iris Schöberl betont: „Neue, zusätzliche Vorgaben auf EU-Ebene dürfen nicht zu einem Dickicht von weiterer Regulierung führen. Auch dürfen bestehende Vorgaben der Länder und des Bundes durch EU-Vorgaben weder ausgehebelt noch dupliziert werden. Wir sind vor allem über die neuen EU-Regeln irritiert, die Maßnahmen zur Regulierung von Grund und Boden erleichtern. Markteingriffe zur Nutzung von Eigentum sollten immer als Ultima Ratio und verhältnismäßig erfolgen.“

Gemeinsam mit dem Affordable Housing Act veröffentlichte die Kommission eine nicht-bindende Empfehlung an die Mitgliedstaaten. In dieser schlägt die Kommission weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnsituation vor. So sollen die Staaten dem Bau von bezahlbarem Wohnraum in Regionen mit Wohnungsmangel gezielt Vorrang einräumen. Darüber hinaus sollen lokale Behörden die Genehmigung von Gebäuderenovierungen sowie die Umwidmung von Bürogebäuden zu Wohngebäuden im Schnellverfahren ermöglichen.

“Es ist gut, dass die Europäische Kommission in der gemeinsam mit dem Affordable Housing Act veröffentlichten Empfehlung auch Maßnahmen zur Förderung des Wohnungsangebots vorschlägt.

Aus ZIA-Sicht muss es eine “Fastlane” für den gesamten Wohnungsbau geben und nicht nur für bestimmte Wohnungssegmente. Deswegen müssen angebotsseitige Maßnahmen wie das Housing Simplification Package mit Nachdruck vorangetrieben werden“ so Schöberl. Insgesamt reicht die Empfehlung aus Sicht des ZIA bei weitem nicht aus, um das Problem zu adressieren.

Entlastung muss auch auf der Finanzierungsseite gezielt angegangen werden, wo zu hohe Kapitalpuffer und Risikoaufschläge Kredite unnötig verteuern und die Wettbewerbsfähigkeit der Banken im internationalen Vergleich einschränken.

Nun sind das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten am Zug, den Vorschlag der Europäischen Kommission weiterzuentwickeln. Der ZIA steht der Politik dabei als konstruktiver Ansprechpartner zur Verfügung. (mho)

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