HRE-Verstaatlichung: Staat muss kein Nachschlag zahlen
07.02.2013

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Aufatmen beim Staat. Das Oberlandesgericht (OLG) München hat in zweiter Instanz festgestellt, dass der Staat den ehemaligen Aktionären der Krisenbank Hypo Real Estate für deren Zwangsausschluss keinen Nachschlag zahlen muss.
(fw/ck) Wirklich überrascht wird die Entscheidung die Kläger nicht haben, denn bereits Ende Juni hatte das OLG ihrem Vorhaben wenig Chancen eingeräumt. Der Zwangsausschluss stelle keine Enteignung dar, schloss sich die Kammer der HRE-Sichtweise an. Schon in erster Instanz waren die Klagen von 38 Aktionären vom Landgericht München abgewiesen worden. Unter ihnen war damals auch noch der ehemalige HRE-Großinvestor Christopher Flowers. In der Berufung waren dann nur noch sechs Kläger an Bord. Die Aktionäre hatten wegen der massiven Probleme der HRE in der Finanzkrise einen Großteil ihres Geldes verloren.
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