In Liechtenstein den Vermögensschutz mit Lebensversicherungen gestalten

30.08.2021

Hannes Fahrnberger, CEO Vienna-Life Lebensversicherung AG in Liechtenstein / Foto: © Vienna

Breite Diversifikation: Investmentstrategie nicht künstlich einschränken

Zwei Punkte spielen im Vermögensschutz eine besondere Rolle. Das ist zum einen die Asset Allocation. Dadurch werden die Anlagen breit gestreut, um Chancen und Risiken über verschiedene Länder, Branchen und Instrumente hinweg bestmöglich auszutarieren. Diese professionelle und individuell passende Diversifikation ist sehr wichtig. Denn falls in einem Vermögensbereich einmal etwas nicht ganz nach Plan läuft, sind die anderen Assets besser vor negativen Ausstrahlungen geschützt. Damit werden Chancen und Risiken im Einklang gehalten, damit das Portfolio über alle Marktphasen hinweg bei so niedriger Volatilität wie möglich Performancebeiträge leisten kann. Daher ist es wichtig, das Vermögensmanagement so zu organisieren, dass die Anlage über Aktien, Anleihen, Liquidität, Edelmetalle, Rohstoffe und andere alternative Investments (von Immobilien bis Kryptowährungen) wirklich möglich ist und die Investmentstrategie nicht künstlich eingeschränkt wird.

Auch die Verteilung des Vermögens auf unterschiedliche Rechtsstrukturen leistet einen Beitrag zum Vermögensschutz, um das angelegte Vermögen vor externen Zugriffen auch rechtlich noch besser abzusichern. Dieses Vorgehen stellt eine oftmals vernachlässigte Ergänzung des bekannten Diversifikationsgebotes dar. Das folgt einem Bonmot des Anlagegurus André Kostolany. Dieser sagte zur optimalen Vermögensaufteilung, dass man ein Drittel des Geldes in Aktien, ein Drittel in Immobilien, ein Drittel in Anleihen und ein Drittel im Ausland investieren sollte. Damit ist die Diversifikationsstrategie im Sinne der Asset Protection sehr gut, wenngleich natürlich stark überspitzt, beschrieben: Es geht um die Kombination verschiedener Assetklassen und die Nutzung optimaler Jurisdiktionen.

Sicherheit einer Versicherungsgesellschaft gesetzlich verankert

Eine solche höchst vorteilhafte Jurisdiktion ist Liechtenstein. Das kleine Fürstentum hat als eines von fünf Ländern weltweit ein AAA-Rating, weil es keine Staatsverschuldung gibt. Außerdem ist Liechtenstein kein EU-Mitglied und hat somit keine Bankenhaftungsrisiken nach dem Europäischen Stabilitätsmechanismus, aber dafür die Vorteile des europäischen Wirtschaftsraumes EWR. Und Liechtenstein hat durch das Versicherungsaufsichtsgesetz eine Möglichkeit geschaffen, den Vermögensschutz durch liechtensteinische Versicherungslösungen voranzutreiben.

Welche steuerlichen Vorteile damit verbunden sind, lesen Sie auf Seite 3